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Liegenschaftskarte Auszug

Die Liegenschaftskarte ist der darstellende Teil des im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) geführten Katasternachweises. Es werden alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude mit ihren räumlichen Abgrenzungen maßstäblich nachgewiesen.

Ihre zuständige Stelle

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  • Formulare

    formlos


  • Ausführliche Beschreibung

    Die Liegenschaftskarte ist der darstellende Teil des im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) geführten Katasternachweises. In der Liegenschaftskarte werden alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude farbig mit ihren räumlichen Abgrenzungen maßstäblich nachgewiesen. Darüber hinaus enthält die Liegenschaftskarte zusätzliche Angaben, wie z. B. Bodenschätzungsergebnisse, Flurstücksnummer und Lagebezeichnung der Grundstücke und Gebäude. Wenn Sie für ein Bauvorhaben oder Beleihungszwecke einen graphischen Nachweis Ihres Grundstücks oder Gebäudes benötigen, können Sie eine entsprechende Ausgabe aus der Liegenschaftskarte erhalten. Der Liegenschaftskartenauszug kann auch mit den Bodenschätzungsangaben ausgegeben werden.

  • Voraussetzungen

    Jede Person oder Stelle kann Auszüge aus der Liegenschaftskarte erhalten.

  • Erforderliche Unterlagen

    keine

  • Gebühren

    Für die Bereitstellung von Auszügen aus der Liegenschaftskarte werden Gebühren nach der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg in der jeweils gültigen Fassung erhoben.

  • Ablauf

    Der beantragte Auszug wird übersandt.

  • Bearbeitungsdauer

    übliche Postzustellungsdauer bzw. sofort (E-Mail)

  • Fristen

    keine

  • Zuständigkeit
  • Rechtsgrundlage(n)

    Gesetz über das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Vermessungsgesetz – BbgVermG) Artikel 1 des Gesetzes zur Strukturreform des amtlichen Vermessungswesens in der jeweils gültigen Fassung.

    Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg in der jeweils gültigen Fassung.

  • Rechtsbehelf

    keine

  • Hinweise

    Eine Vervielfältigung, Weiterverarbeitung, Umwandlung, Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung bedarf der Zustimmung durch den Landesbetrieb Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg.

  • Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen und die Adressen der unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörden (Katasterbehörden) sowie der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure finden Sie auf der folgenden Internetseite: 

  • Fachlich freigegeben durch

    Ministerium des Innern und für Kommunales Brandenburg

  • Fachlich freigegeben am
    18.03.2022