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Liegenschaftskataster Einsicht gewähren
Informationen zur Liegenschaftskarte und zu Flurstücken sind online über den BRANDENBURGVIEWER abrufbar.
Ihre zuständige Stelle
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Ausführliche Beschreibung
Die Einsicht in die Liegenschaftskarte ist im Internet über den BRANDENBURGVIEWER kostenfrei und ohne Anmeldung möglich. Ebenso sind dort Informationen zu Flurstücken verfügbar.
Auskünfte können außerdem zu den Sprechzeiten in der zuständigen Katasterbehörde eingeholt werden.
Für personenbezogene Informationen ist es erforderlich Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch zu beantragen.
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Ablauf
- Online abrufbar
- Anfrage bei der Katasterbehörde
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Zuständigkeit
Katasterbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte
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Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Vermessungsgesetz – BbgVermG) Artikel 1 des Gesetzes zur Strukturreform des amtlichen Vermessungswesens in der jeweils gültigen Fassung.
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Weitere Informationen
Weiterführende Informationen und die Adressen der unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörden (Katasterbehörden) sowie der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure finden Sie auf der folgenden Internetseite:
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Fachlich freigegeben durch
Ministerium des Innern und für Kommunales Brandenburg
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Fachlich freigegeben am
18.03.2022