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Erweiterung einer Fahrerlaubnis um eine weitere Fahrerlaubnisklasse

Inhaber einer Fahrerlaubnis können diese auf Antrag um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern.

Ihre zuständige Stelle

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  • Formulare

    Ergänzung Land Brandenburg:

    Schriftform erforderlich

    Persönliches Erscheinen nötig: auf Verlangen der Behörde


  • Ausführliche Beschreibung

    Sie sind bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis und möchten diese um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern?

    Für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis gelten grundsätzlich die Bestimmungen der Ersterteilung

    Ausnahmen bestehen für:

    • die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 und die Erweiterung der Klasse A2 auf die Klasse A:
      Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 bzw. der Klasse A2 müssen Sie jeweils nur eine praktische Prüfung ablegen (Aufstieg).
    • die Erweiterung der Klasse B auf die Klasse BE, der Klasse C1 auf die Klasse C1E, der Klasse D auf die Klasse DE und der Klasse D1 auf die Klasse D1E:
      Hier ist jeweils nur eine praktische Prüfung abzulegen.
  • Voraussetzungen

    Sie müssen einen Antrag auf Erteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis stellen.

    Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

  • Erforderliche Unterlagen

    Ergänzung Land Brandenburg:

    Abhängig von begehrter Erweiterung; in der Regel

    •   amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)

    •   ggf. aktuelle Meldebescheinigung

    •   aktuellen Führerschein

    •   Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei

    •   Sehtestbescheinigung oder Zeugnis bzw. Gutachten eines Augenarztes, bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre

    Der Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe ist bei der Erweiterung einer Fahrerlaubnis üblicherweise entbehrlich.

  • Gebühren

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

  • Ablauf

    Ergänzung Land Brandenburg:

    Der Antrag ist schriftlich oder in elektronischer Form zu stellen.

  • Bearbeitungsdauer

    Ergänzung Land Brandenburg:

    Unterschiedlich, je nach Eingang notwendiger Unterlagen

  • Zuständigkeit

    Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich Ihr Hauptwohnsitz liegt.

  • Weitere Ansprechpunkte

    Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Fahrschulen können bei der Beantragung der Fahrerlaubnis behilflich sein.

  • Rechtsgrundlage(n)
  • Fachlich freigegeben durch

    Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

  • Fachlich freigegeben am
    14.09.2020