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Gebrauchsabnahme fliegender Bauten

Gebrauchsabnahme Fliegende Bauten

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  • Formulare

    Das Prüfbuch ist im Original vorzulegen. Zur Abnahme ist ein Vorort-Termin erforderlich.


  • Ausführliche Beschreibung

    Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die dazu geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden (z. B. Fahrgeschäfte, Zelte usw.). Für das Aufstellen und in Gebrauch nehmen von Fliegenden Bauten wird eine sogenannte Ausführungsgenehmigung benötigt.

  • Voraussetzungen

    Der Gebrauch wird erlaubt, wenn

    a) die Übereinstimmung des Fliegenden Baus mit den Bauvorlagen,

    b) die Einhaltung der Nebenbestimmungen in der Ausführungsgenehmigung,

    c) die Standsicherheit des Fliegenden Baus im Hinblick auf die örtlichen Bodenverhältnisse

    bestätigt werden kann.

  • Erforderliche Unterlagen

    Anzeige zur Gebrauchsabnahme

    Prüfbuch des fliegenden Baus

    Lageplan/ Bestuhlungsplan (ggf.)

  • Gebühren

    Zeitgebühr

    Gemäß Tarifstelle 6.5 der Brandenburgischen Baugebührenordnung

    Anordnung von Auflagen bzw. Untersagung gemäß Tarifstellen 6.6-6.7 der Brandenburgischen Baugebührenordnung

    100-250€

  • Ablauf

    Das Prüfbuch ist der Bauaufsicht vor der Gebrauchsabnahme des Fliegenden Baus vorzulegen. Anschließend ist mit der Bauaufsicht der Abnahmetermin zu vereinbaren. An diesem hat der anzeigende Betreiber bzw. die Betreiberin des Fliegenden Baus bzw. der oder die schriftlich Bevollmächtigte persönlich teilzunehmen.

  • Bearbeitungsdauer

    1 Woche

  • Fristen

    Die Gebrauchsabnahme ist jeweils für die angezeigte Dauer der Aufstellung gültig.

  • Zuständigkeit

    Die örtlich zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.

  • Rechtsgrundlage(n)

    § 76 Brandenburgische Bauordnung

    § 20 Bautechnische Prüfungsverordnung

    Verwaltungsvorschrift über Ausführungsgenehmigungen für fliegende Bauten und deren Gebrauchsabnahmen 

  • Fachlich freigegeben durch

    Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg

  • Fachlich freigegeben am
    01.06.2022