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Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen lassen

Läuft die Gültigkeit Ihres Führerscheins bald ab oder ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen.

Ihre zuständige Stelle

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  • Ausführliche Beschreibung

    Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren.

    Läuft die Gültigkeit des Führerscheins bald ab beziehungsweise ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis.

    Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis.

  • Voraussetzungen
    • Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland.
    • Sie müssen Inhaberin oder Inhaber eines ab dem 19.01.2013 ausgestellten, befristeten Kartenführerscheins sein.

    Land Brandenburg:

    Sie müssen Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis sein.

  • Erforderliche Unterlagen
    • Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebestätigung
    • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme); Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel der Bundesdruckerei
    • Führerschein
  • Gebühren

  • Ablauf

    Land Brandenburg:

    Der Antrag auf Ausstellung des neuen Kartenführerscheines muss persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden.

    Nach der Vorlage aller notwendiger Unterlagen wird die Herstellung des Kartenführerscheins bei der Bundesdruckerei GmbH in Berlin beauftragt.

    Der fertige Führerschein wird ihnen in der Regel direkt von der Bundesdruckerei zugesandt.

  • Bearbeitungsdauer

    Land Brandenburg:

    Abhängig vom Einzelfall

  • Fristen

    Bitte denken Sie daran, Ihren Führerschein rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit zu beantragen.

    Land Brandenburg:

    Sämtliche Führerscheine, welche vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind umzutauschen. Es gelten die folgenden Fristen:  

    I. Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

    Geburtsjahr der Fahrerlaubnisinhabenden

    Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

    Vor 1953

    19.01.2033

    1953-1958

    19.01.2022

    1959-1964

    19.01.2023

    1965-1970

    19.01.2024

    1971 oder später 

    19.01.2025

    II. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:

    Ausstellungsjahr

    Umtausch bis:

    1999-2001

    19.01.2026

    2002-2004

    19.01.2027

    2005-2007

    19.01.2028

    2008

    19.01.2029

    2009

    19.01.2030

    2010

    19.01.2031

    2011

    19.01.2032

    2012-18.01.2013

    19.01.2033

  • Zuständigkeit

    Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt

    Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Inhabers der Fahrerlaubnis (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

  • Rechtsgrundlage(n)
  • Hinweise

    Land Brandenburg:

    Führerscheindokumente, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, werden mit einem Ablaufdatum versehen, das die Zeit bis zum Erhalt des neuen Führerscheins überbrückt.

  • Fachlich freigegeben durch

    Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

  • Fachlich freigegeben am
    30.12.2022