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Neue Ausstellung eines Führerscheins wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen

Wenn Ihr Führerschein gestohlen, unleserlich geworden oder vernichtet worden ist, müssen Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen.

Ihre zuständige Stelle

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  • Ausführliche Beschreibung

    Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

    Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.

  • Erforderliche Unterlagen

    Bei Beschädigung

    • alter Führerschein
    • Personalausweis oder Reisepass
    • aktuelles biometrisches Passfoto

    Bei Verlust oder Diebstahl

    • Personalausweis oder Reisepass
    • aktuelles biometrisches Passfoto
    • zusätzlich bei Diebstahl: Anzeigenbestätigung der Polizei
    • auf Verlangen der zuständigen Stelle bei Verlust: Versicherung an Eides Statt über den Verbleib des Führerscheins
  • Gebühren

    • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
    • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
  • Rechtsgrundlage(n)
  • Fachlich freigegeben durch

    Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

  • Fachlich freigegeben am
    26.10.2022