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Begrüßungsgeld für Studierende und Auszubildende

Freiwillige Zahlung der Kommunen an Auszubildende und Studierende pro Semester bzw. Ausbildungshalbjahr.

Ihre zuständige Stelle

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  • Ausführliche Beschreibung

    Begrüßungsgeld ist eine freiwillige Zahlung der Kommunen für Auszubildende und Studierende, die sich während ihrer Ausbildungs- oder Studienzeit mit dem Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz am Ausbildungs- oder Studienort anmelden.

  • Voraussetzungen

    Das Datum der Anmeldung des Haupt- oder des alleinigen Wohnsitzes in der Stadt darf nicht mehr als drei Monate vor Beginn der Ausbildung/des Studiums liegen.

  • Erforderliche Unterlagen
    • Personalausweis oder Reisepass,
    • Studierende:
      • Immatrikulationsbescheinigung bei Erstbeantragung, bei Folgeanträgen Studierendenausweis oder Immatrikulationsbescheinigung für das jeweils laufende Semester
    • Auszubildende:
      • bei schulischer Berufsausbildung: Schulbescheinigung für das jeweils laufende Ausbildungshalbjahr
      • bei dualer Berufsausbildung: Bescheinigung des Ausbildungsbetriebes, in der versichert wird, dass die/der jeweilige Auszubildende ihre/seine Ausbildung in dem jeweiligen Ausbildungshalbjahr in dem sich in der Kommune befindlichen Ausbildungsbetrieb absolviert
  • Gebühren

    Keine

  • Fristen

    Die Fristen sind für das 1. Ausbildungshalbjahr/Semester 01.03. - 30.06. und für das 2. Ausbildungshalbjahr/Semester 01.09. - 31.12. des jeweiligen Jahres.

  • Zuständigkeit

    Bürgeramt, Pass- und Meldewesen

  • Rechtsgrundlage(n)

    Richtlinie der Kommune über die Gewährung eines Begrüßungsgeldes für Studierende und Auszubildende

  • Hinweise

    Das Begrüßungsgeld gilt als eigenes Einkommen.