Leistungen A-Z

 

Bitte geben Sie einen Ort (oder Postleitzahl) an, in dem Sie die Leistung suchen.

 
Bitte geben Sie einen Ort (oder Postleitzahl) an, in dem Sie die Leistung suchen.
Ort suchen

Zweigniederlassung für Prüfsachverständige

Sie haben als Sachverständige bereits eine Niederlassung und möchten nun eine Zweigniederlassung anmelden? Informieren Sie sich hier.

Ihre zuständige Stelle

Bitte geben Sie einen Ort (oder Postleitzahl) an, in dem Sie die Leistung suchen. Ort suchen
  • Formulare

    Onlineverfahren möglich: Nein

    Schriftform erforderlich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein


  • Ausführliche Beschreibung

    Die Errichtung einer Zweigniederlassung als Prüfsachverständiger oder Prüfsachverständige in der Bundesrepublik Deutschland bedarf der Genehmigung durch die Anerkennungsbehörde.

  • Voraussetzungen

    Wenn Sie eine Zweigniederlassung errichten möchten, müssen Sie alle Voraussetzungen erfüllen, die auch für eine Hauptniederlassung notwendig sind.

    Hierzu zählen:

    • Für jede Niederlassung steht ein Raum zur Verfügung, in dem Sie Ihren Beruf ausüben können
    • Sie oder eine vertretende Person sind in jeder Niederlassung erreichbar
    • Sie können Ihre Pflichten als Sachverständige ausüben
    • Die Aufsicht durch die jeweilige Kammer ist sichergestellt
  • Erforderliche Unterlagen

    Dem Antrag sind die für die Genehmigung erforderlichen Nachweise beizugeben, insbesondere sind Angaben:

    1. zur Eigenverantwortlichkeit der Tätigkeit in der Zweigniederlassung

    2. zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bei der Prüftätigkeit mitwirken sollen

    3. sowie zur Sicherstellung der Überwachung der ordnungsgemäßen Bauausführung zu machen.

  • Gebühren

    Gebühren nach Tarifstelle 7.4.4 der Brandenburgischen Baugebührenordnung – 50€

  • Ablauf
    • Der Antrag auf Genehmigung zur Errichtung einer Zweigniederlassung ist bei der Anerkennungsbehörde für Prüfsachverständige zu stellen.
    • Vorlage der Nachweise der Genehmigungsvoraussetzungen.
    • Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen durch die Anerkennungsbehörde.
    • Genehmigung durch Bescheid, ggf. im Einvernehmen mit einem anderen Bundesland, wenn die beantragte Zweigniederlassung in diesem Land liegt.
  • Bearbeitungsdauer

    Die Aufnahme und Veröffentlichung der Zweigniederlassung des oder der Sachverständigen erfolgt in der Regel innerhalb von 5 Werktagen.

  • Fristen

    Keine

  • Zuständigkeit

    Brandenburgische Ingenieurkammer K. d. ö. R.

  • Rechtsgrundlage(n)
  • Rechtsbehelf

    Klage gemäß der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO

  • Fachlich freigegeben durch

    Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg

  • Fachlich freigegeben am
    25.07.2022