Leistungen A-Z

 

Bitte geben Sie einen Ort (oder Postleitzahl) an, in dem Sie die Leistung suchen.

 
Bitte geben Sie einen Ort (oder Postleitzahl) an, in dem Sie die Leistung suchen.
Ort suchen

Zweitniederlassung für Prüfingenieure oder Prüfingenieurinnen für Brandschutz

Sie sind Prüfingenieure oder Prüfingenieurin für Brandschutz und wollen eine Zweitniederlassung genehmigen lassen? Informieren Sie sich hier.

Ihre zuständige Stelle

Bitte geben Sie einen Ort (oder Postleitzahl) an, in dem Sie die Leistung suchen. Ort suchen
  • Formulare

    Onlineverfahren möglich: Nein

    Schriftform erforderlich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein


  • Ausführliche Beschreibung

    Die Errichtung einer Zweitniederlassung als Prüfingenieur oder Prüfingenieurin in der Bundesrepublik Deutschland bedarf der Genehmigung durch die Anerkennungsbehörde.

  • Voraussetzungen

    Wenn Sie eine Zweitniederlassung errichten möchten, müssen Sie alle Voraussetzungen erfüllen, die auch für eine Hauptniederlassung notwendig sind.

  • Erforderliche Unterlagen

    Dem Antrag sind die für die Genehmigung erforderlichen Nachweise beizugeben, insbesondere sind Angaben:

    1. zur Eigenverantwortlichkeit der Tätigkeit in der Zweitniederlassung,
    2. zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bei der Prüftätigkeit mitwirken sollen sowie
    3. zur Sicherstellung der Überwachung der ordnungsgemäßen Bauausführung zu machen.
  • Gebühren

    Gebühren nach Tarifstelle 7.1.2 der Brandenburgischen Baugebührenordnung – 200€

  • Ablauf
    • Der Antrag auf Genehmigung zur Errichtung einer Zweitniederlassung ist bei der Anerkennungsbehörde für Prüfingenieure oder Prüfingenieurinnen für Brandschutz zu stellen.
    • Vorlage der Nachweise der Genehmigungsvoraussetzungen.
    • Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen durch die Anerkennungsbehörde.
    • Genehmigung durch Bescheid, ggf. im Einvernehmen mit einem anderen Bundesland, wenn die beantragte Zweitniederlassung in diesem Land liegt.
  • Bearbeitungsdauer

    Die Aufnahme und Veröffentlichung der Zweitniederlassung des Prüfingenieurs oder der Prüfingenieurin erfolgt in der Regel innerhalb von 2 Wochen.

  • Fristen

    Keine

  • Zuständigkeit

    Landesamt für Bauen und Verkehr

    Außenstelle Cottbus

  • Weitere Ansprechpunkte

    Bautechnisches Prüfamt

  • Rechtsgrundlage(n)
  • Rechtsbehelf

    Klage gemäß der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO

  • Fachlich freigegeben durch

    Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg

  • Fachlich freigegeben am
    25.07.2022