Leistungen A-Z
Bitte geben Sie einen Ort (oder Postleitzahl) an, in dem Sie die Leistung suchen.
Ort suchen
Zweitniederlassung für Prüfingenieure oder Prüfingenieurinnen für Brandschutz
Sie sind Prüfingenieure oder Prüfingenieurin für Brandschutz und wollen eine Zweitniederlassung genehmigen lassen? Informieren Sie sich hier.
Ihre zuständige Stelle
-
Formulare
Onlineverfahren möglich: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
-
Ausführliche Beschreibung
Die Errichtung einer Zweitniederlassung als Prüfingenieur oder Prüfingenieurin in der Bundesrepublik Deutschland bedarf der Genehmigung durch die Anerkennungsbehörde.
-
Voraussetzungen
Wenn Sie eine Zweitniederlassung errichten möchten, müssen Sie alle Voraussetzungen erfüllen, die auch für eine Hauptniederlassung notwendig sind.
-
Erforderliche Unterlagen
Dem Antrag sind die für die Genehmigung erforderlichen Nachweise beizugeben, insbesondere sind Angaben:
- zur Eigenverantwortlichkeit der Tätigkeit in der Zweitniederlassung,
- zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bei der Prüftätigkeit mitwirken sollen sowie
- zur Sicherstellung der Überwachung der ordnungsgemäßen Bauausführung zu machen.
-
Gebühren
Gebühren nach Tarifstelle 7.1.2 der Brandenburgischen Baugebührenordnung – 200€
-
Ablauf
- Der Antrag auf Genehmigung zur Errichtung einer Zweitniederlassung ist bei der Anerkennungsbehörde für Prüfingenieure oder Prüfingenieurinnen für Brandschutz zu stellen.
- Vorlage der Nachweise der Genehmigungsvoraussetzungen.
- Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen durch die Anerkennungsbehörde.
- Genehmigung durch Bescheid, ggf. im Einvernehmen mit einem anderen Bundesland, wenn die beantragte Zweitniederlassung in diesem Land liegt.
-
Bearbeitungsdauer
Die Aufnahme und Veröffentlichung der Zweitniederlassung des Prüfingenieurs oder der Prüfingenieurin erfolgt in der Regel innerhalb von 2 Wochen.
-
Fristen
Keine
-
Zuständigkeit
Landesamt für Bauen und Verkehr
Außenstelle Cottbus
-
Weitere Ansprechpunkte
Bautechnisches Prüfamt
- Rechtsgrundlage(n)
-
Rechtsbehelf
Klage gemäß der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO
-
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg
-
Fachlich freigegeben am
25.07.2022