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Zweitniederlassung für Prüfingenieure oder Prüfingenieurinnen für Standsicherheit

Sie möchten als Prüfingenieur oder Prüfingenieurin für Baustatik eine Zweitniederlassung errichten? Dann benötigen Sie eine Genehmigung.

Ihre zuständige Stelle

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  • Formulare

    Onlineverfahren möglich: Nein

    Schriftform erforderlich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein


  • Ausführliche Beschreibung

    Bauaufsichtlich anerkannte Prüfingenieure oder Prüfingenieurinnen für Baustatik können eine Zweitniederlassung errichten. Die Errichtung bedarf der Genehmigung durch die Anerkennungsbehörde.

  • Voraussetzungen

    Wenn Sie eine Zweitniederlassung errichten möchten, müssen Sie alle Voraussetzungen erfüllen, die auch für eine Hauptniederlassung notwendig sind.

    Hierzu zählen:

    • Für jede Niederlassung steht ein Raum zur Verfügung, in dem Sie Ihren Beruf ausüben können

    • Sie oder eine vertretende Person sind in jeder Niederlassung erreichbar

    • Sie können Ihre Pflichten als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur  ausüben

    • Die Aufsicht durch die jeweilige Kammer ist sichergestellt

  • Erforderliche Unterlagen

    Dem Antrag sind die für die Genehmigung erforderlichen Nachweise beizugeben, insbesondere sind Angaben:

    1. zur Eigenverantwortlichkeit der Tätigkeit in der Zweitniederlassung,
    2. zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bei der Prüftätigkeit mitwirken sollen sowie
    3. zur Sicherstellung der Überwachung der ordnungsgemäßen Bauausführung zu machen.
  • Gebühren

    Gebühren nach Tarifstelle 7.1.2 der Brandenburgischen Baugebührenordnung – 200€

  • Ablauf

    Der Antrag auf Genehmigung zur Errichtung einer Zweitniederlassung ist bei der Anerkennungsbehörde für Prüfingenieure oder Prüfingenieurinnen für Baustatik zu stellen.

    Vorlage der Nachweise der Genehmigungsvoraussetzungen.

    Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen durch die Anerkennungsbehörde.

    Genehmigung durch Bescheid, ggf.  im Einvernehmen mit einem anderen Bundesland, wenn die beantragte Zweitniederlassung in diesem Land liegt.

  • Bearbeitungsdauer

    Die Aufnahme und Veröffentlichung der Zweitniederlassung des Prüfingenieurs oder der Prüfingenieurin erfolgt in der Regel innerhalb von 2 Wochen.

  • Fristen

    keine

  • Zuständigkeit

    Landesamt für Bauen und Verkehr

    Außenstelle Cottbus

  • Weitere Ansprechpunkte

    Bautechnisches Prüfamt

  • Rechtsgrundlage(n)
  • Rechtsbehelf

    Klage nach der Verwaltungsgerichtsordnung

  • Fachlich freigegeben durch

    Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg

  • Fachlich freigegeben am
    25.07.2022