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Erinnerungsstein

Bringen Sie Ihre Verbundenheit mit der Kommune zum Ausdruck, indem Sie einen Erinnerungsstein sponsorn.

Ihre zuständige Stelle

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  • Ausführliche Beschreibung

    Bürgerinnen und Bürger, aber auch Unternehmungen, Vereine und Institutionen haben die Möglichkeit, ihre Verbundenheit mit der Kommune durch Erinnerungssteine zum Ausdruck zu bringen.
    Der Erinnerungsstein ist keine besondere Form der Auszeichnung, so dass alle interessierten Personen, Personengruppen, Vereine, Firmen, Schulklassen u.ä., die eine erkennbare Beziehung zur Kommune haben, die Anfertigung und Verlegung eines solchen Steines beantragen können.

    Hierbei bestimmt der Sponsor die Aufschrift des Steines. Für die Verlegung des Steines ist die Verwaltung verantwortlich.

  • Voraussetzungen

    Verbundenheit mit der Kommune.

    Der Antrag wird nur versagt, wenn schwerwiegende Gründe, z.B. moralisches, ethisches oder politisches Fehlverhalten, dies erfordern. Sollten diese Gründe erst zu einem späteren Zeitpunkt bekannt werden, wird der Stein entfernt. Ein Anspruch auf Kostenersatz besteht dabei nicht.

  • Erforderliche Unterlagen

    Es ist ein schriftlicher Antrag erforderlich.