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Abfallerzeugernummer beantragen

Wenn Sie als Unternehmen gefährliche Abfälle erzeugen, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen für jede betreffende Betriebsstätte eine Abfallerzeugnummer beantragen.

Ihre zuständige Stelle

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  • Formulare

    Land Brandenburg:

    im (seltenen) Einzelfall kann der Antrag auch per E-Mail oder per Brief erfolgen


  • Ausführliche Beschreibung

    Als Unternehmen müssen Sie bestimmte Register- und Nachweispflichten im Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten.

    Wenn Sie im Jahr mehr als 2 Tonnen gefährlichen Abfall zu entsorgen haben, benötigen Sie dafür eine Abfallerzeugernummer.

    Die Abfallerzeugernummer

    • ist eine neunstellige Identifikationsnummer, die Sie als Abfallerzeuger beziehungsweise als Abfallbesitzer brauchen, um bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle am elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) teilnehmen zu können,
    • kennzeichnet den Ort, an dem der Abfall entsteht oder anfällt,
    • ist unter anderem notwendig, um eine ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung von gefährlichen Abfällen nachweisen zu können.

    Eine Abfallerzeugernummer brauchen Sie für Entsorgungsnacheise und Begleitscheine. Außerdem benötigen Sie die Nummer für die Eintragung in den sogenannten Übernahmeschein, wenn Abfälle mit einem Sammelentsorgungsnachweis abgeholt und entsorgt werden. Hierfür sind maximal 20 Tonnen pro Kalenderjahr, Anfallstelle und Abfallschlüssel zulässig.

    Wenn Sie mehrere Betriebsstätten haben, an denen gefährlicher Abfall anfällt, müssen Sie für jeden Standort eine eigene Abfallerzeugernummer beantragen.

    Hinweise:

    • Im Fall eines Umzugs wird die bisherige Erzeugernummer ungültig. Bitte beantragen Sie für den neuen Standort eine neue Abfallerzeugernummer.
    • Im Fall einer Namensänderung des Unternehmens bleibt die bisherige Erzeugernummer bestehen, wenn keine Änderung der rechtlichen Identität damit einhergeht.
  • Voraussetzungen

    Land Brandenburg:

    bei Privatperson: Bescheinigung von öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger, dass Abfall nicht angenommen wird.

  • Erforderliche Unterlagen

    Land Brandenburg:

    Handelsregister oder Gewerbeanmeldung

  • Gebühren

    Land Brandenburg:

    35,- Euro bei Neuantrag; 25,- bei Änderungsantrag

  • Ablauf

    Land Brandenburg:

    Für eine zügige Bearbeitung sind Anträge über das SBB-Portal zu stellen. Der Antrag wird elektronisch bearbeitet; Bescheid geht per E-Mail an Antragsteller oder Bevollmächtigten

  • Bearbeitungsdauer

    Land Brandenburg:

    Wenige Tage (idR 2-3 Arbeitstage)

  • Fristen

    Land Brandenburg:

    keine

  • Zuständigkeit

    SBB Sonderabfallgesellschaft mbH

  • Weitere Ansprechpunkte

    Bei SBB - Fr. Kröner-Ulitzsch/Fr. Fechner

  • Rechtsgrundlage(n)
  • Rechtsbehelf

    Land Brandenburg:

    Nur im Bescheid

  • Hinweise

    Land Brandenburg:

    Antrag eines „Flächenerzeuger“ erst nach telefonischer Rücksprache möglich.

  • Weitere Informationen
  • Fachlich freigegeben durch

    Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

  • Fachlich freigegeben am
    12.09.2022