Leistungen A-Z
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Abmeldung von Hunden
Wo kann ich einen Hund abmelden?
Ihre zuständige Stelle
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Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie die Hundehaltung eines angemeldeten Hundes aufgeben oder umziehen, sind Sie verpflichtet den Hund abzumelden.
Die Meldepflicht ist in der kommunalen Satzung geregelt.
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Erforderliche Unterlagen
Rückgabe der Hundesteuermarke
Ggf. Kopie der Bescheinigung vom Tierarzt
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Gebühren
keine
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Fristen
Sie sind verpflichtet, die Aufgabe der Hundehaltung innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Stelle ihrer kreisfreien Stadt/Gemeinde/Amtes mitzuteilen.
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Zuständigkeit
kreisfreien Stadt/der Gemeinde/des Amtes, in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich es liegt
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Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung der kreisfreien Stadt/der Gemeinde/des Amtes
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Fachlich freigegeben durch
Gemeinde Zeuthen
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Fachlich freigegeben am
25.01.2023