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Abmeldung von Hunden

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Ihre zuständige Stelle

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  • Ausführliche Beschreibung

    Wenn Sie die Hundehaltung eines angemeldeten Hundes aufgeben oder umziehen, sind Sie verpflichtet den Hund abzumelden.

    Die Meldepflicht ist in der kommunalen Satzung geregelt.

  • Erforderliche Unterlagen

    Rückgabe der Hundesteuermarke

    Ggf. Kopie der Bescheinigung vom Tierarzt

  • Gebühren

    keine

  • Fristen

    Sie sind verpflichtet, die Aufgabe der Hundehaltung innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Stelle ihrer kreisfreien Stadt/Gemeinde/Amtes mitzuteilen.

  • Zuständigkeit

    kreisfreien Stadt/der Gemeinde/des Amtes, in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich es liegt

  • Rechtsgrundlage(n)

    Kommunale Satzung der kreisfreien Stadt/der Gemeinde/des Amtes

  • Fachlich freigegeben durch

    Gemeinde Zeuthen

  • Fachlich freigegeben am
    25.01.2023