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Hund steuerlich und ordnungsbehördlich abmelden
Wie erfolgt die Abmeldung eines Hundes in der Kommune?
Ihre zuständige Stelle
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Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie die Hundehaltung eines angemeldeten Hundes aufgeben oder umziehen, sind Sie verpflichtet den Hund steuerlich und ordnungsbehördlich abzumelden und die Hundemarke zurück zu geben.
Im Nachgang wird Ihnen die Hundesteuer anteilig ausgezahlt.
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Voraussetzungen
- Wohnort im Verwaltungsgebiet
- Tod, Umzug, Verlust oder Verkauf des Hundes
- Einreichung aller erforderlichen Unterlagen
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Erforderliche Unterlagen
- Antrag schriftlich, online oder persönlich
- eine Kopie des Aufnahmeantrages bei Abgabe des Hundes im Tierheim
- bei Tod des Hundes ggf. Bestätigung des Tierarztes
- falls vorhanden Rückgabe der Hundesteuermarke vor Ort in der Kommune
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Gebühren
Nach der Abmeldung des Hundes wird Ihnen die Hundesteuer anteilig ausgezahlt.
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Ablauf
Sie reichen den Antrag und ggf. weitere erforderlichen Unterlagen schriftlich, online oder persönlich bei der zuständigen Stelle ein und geben dort die Hundesteuermarke ab.
Im Nachgang wird Ihnen die Hundesteuer anteilig ausgezahlt.
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Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer kann je nach Kommune variieren.
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Zuständigkeit
kreisfreie Städte, Ämter, amtsfreie Gemeinden
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Weitere Ansprechpunkte
Ordnungsamt der jeweiligen Kommune
- Rechtsgrundlage(n)
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Fachlich freigegeben durch
Amt Peitz und ZV Dikom
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Fachlich freigegeben am
17.09.2024