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Herstellung einer Gehwegüberfahrt beantragen

Für die Herstellung der Grundstückszufahrt stellen Sie einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Straßenbaulastträger (Gemeinde/ Kreis/ Land).

Ihre zuständige Stelle

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  • Formulare

    Schriftform erforderlich: ja

    Persönliches Erscheinen: nicht erforderlich


  • Ausführliche Beschreibung

    Für die Erschließung eines Grundstücks ist die Herstellung einer Grundstückszufahrt erforderlich. Für die Herstellung der Grundstückszufahrt sind meist bauliche Eingriffe in den vorhandenen Straßenkörper und Gehweg notwendig. Diese baulichen Eingriffe können z.B. Bordabsenkungen, Unterbrechung des Grabens zur Fahrbahnentwässerung, Verrohrung des Grabens zur Fahrbahnentwässerung, Anpassungen des Gehweges/ Radweges sein.

    Für die Herstellung einer Grundstückszufahrt müssen Sie einen Antrag mit kurzer textlicher Beschreibung und/ ggf. Begründung des Vorhabens an den zuständigen Straßenbaulastträger (Gemeinde, Kreis, Land) stellen.

    Wird für ein Grundstück die Herstellung einer 2. Grundstückszufahrt beantragt, bedarf dies durch den Antragsteller einer Begründung der Notwendigkeit, da ein Grundstück mit einer Zufahrt ausreichend erschlossen ist.

  • Voraussetzungen

    Antragsteller ist Grundstückseigentümer oder Bevollmächtigter

  • Erforderliche Unterlagen

    Antrag über Formularservice, Formblatt (Download) oder schriftlich formlos stellen

    Lageplan oder Lageskizze mit Angabe von Lage und Abmessung (Breite, Tiefe) der geplanten Zufahrt

  • Gebühren

    Gebühren für Erstellung Genehmigung: Höhe der Gebühren auf Grundlage der StrVwGebO,

    Gebühr der Sondernutzungserlaubnis: LSonGebV, BSonGebV, ggf. gemeindliche Satzung

    Kosten für die Herstellung der Grundstückszufahrt

  • Ablauf

    Stellen Sie den Antrag soweit vorhanden über einen Formularservice oder ein Formblatt (Download). Hierzu laden Sie das Formular (online) herunter und füllen Sie es aus. Steht kein Formularservice oder kein Formblatt (online) zur Verfügung stellen Sie einen schriftlichen Antrag.

    Fügen Sie dem Antrag die erforderlichen Unterlagen bei.

    Reichen Sie die Antragsunterlagen bei dem zuständigen Straßenbaulastträger (Gemeinde, Kreis, Land) ein.

    Per Post erhalten Sie dann die Genehmigung oder eine Begründung zur Ablehnung ihres Antrages.

  • Bearbeitungsdauer

    max. 3 Monate

  • Zuständigkeit

    Zuständiger Straßenbaulastträger (Gemeinde, Kreis, Land)

  • Weitere Ansprechpunkte

    Gemeinde (Tiefbauamt)

    Kreis (Tiefbauamt)

    Land (Landesbetrieb Straßenwesen)

  • Rechtsgrundlage(n)
  • Rechtsbehelf

    Erhebung eines Widerspruchs, gemäß § 70 VwGO

  • Fachlich freigegeben durch

    Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg

  • Fachlich freigegeben am
    15.02.2023