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Kahlschlag im Schutzwald
Sie möchten in Ihrem Schutzwald einen Kahlschlag durchführen? Dann müssen Sie die Genehmigung des Kahlschlags bei der unteren Forstbehörde beantragen.
Ihre zuständige Stelle
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Formulare
Formloser Antrag auf Genehmigung des Kahlschlags von Schutzwald
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Ausführliche Beschreibung
Ihr Antrag als Waldbesitzer zur Genehmigung des Kahlschlags im Schutzwald wird von der unteren Forstbehörde geprüft.
Die untere Forstbehörde entscheidet über ihren Antrag.
Bei Vorliegen von Versagungsgründen, ist die Genehmigung zu versagen.
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Voraussetzungen
- Vorlage des Antrags auf Genehmigung des Kahlschlags im Schutzwald,
- es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen,
- Ausnahme/Befreiung ist möglich
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Erforderliche Unterlagen
Antrag auf Genehmigung des Kahlschlags im Schutzwald
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Ablauf
1. Antragstellung
2. Prüfung der Unterlagen
3. Entscheidung
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Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel vier Wochen.
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Fristen
Es gibt keine Antragsfrist.
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Zuständigkeit
Landesbetrieb Forst Brandenburg als untere Forstbehörde
- Rechtsgrundlage(n)
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Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg
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Fachlich freigegeben am
17.07.2023