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Pflanzenschutzmittel zur Bekämpfung von Forstschadinsekten aus der Luft ausbringen
Grundsätzlich ist die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen im Land Brandenburg verboten. Für eine Ausbringung, ist ein Genehmigungsverfahren durchzuführen.
Ihre zuständige Stelle
- Formulare
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Ausführliche Beschreibung
Für eine Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen benötigen Sie eine Genehmigung. Im Land Brandenburg wird das Genehmigungsverfahren vom Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) durchgeführt. Es prüft Ihren Genehmigungsantrag sowie die Vollständigkeit der Antragsunterlagen. Sie erhalten einen schriftlichen Genehmigungsbescheid.
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Voraussetzungen
Sie müssen Waldeigentum besitzen oder Verfügungsberechtigte Person sein bzw. Körperschaft.
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Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Kopie des Luftfahrerscheins
- Kopie des Sachkundenachweises der Anwender (Pilot und Bodenpersonal) nach § 9 Absatz 1 des Pflanzenschutzgesetzes
- Anwendungsplan (flurstückgenau) mit Aufwandmengen der Pflanzenschutzmittel einschließlich der verwendeten Zusatzstoffe sowie der voraussichtlichen Anwendungszeitpunkte oder Anwendungszeiträume Arbeitsflugkarte, analog oder digital
- schriftliche Erlaubnis der Nutzungsberechtigten der betroffenen Bodenflächen, die als Arbeitsflugplätze (einschließlich Betankungsplätze) vorgesehen sind
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Gebühren
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Ablauf
Für eine Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen wird ein Genehmigungsverfahren durchgeführt.
Ihnen muss eine Gefährdungsbeurteilung des Landesbetrieb Forst Brandenburg vorliegen.
Eine Abstimmung mit der zuständigen Oberförsterei ist durchzuführen.
Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer/Verfügungsberechtigte stellen einen formgebundenen Antrag an das LELF.
Das LELF prüft den Antrag förmlich und fachlich unter Beteiligung von Fachbehörden.
Der Antrag wird im Ergebnis schriftlich beschieden. Die Gebühren werden der Antragstellerin, dem Antragsteller mit Bescheid mitgeteilt.
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Bearbeitungsdauer
30 Werktage
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Fristen
Fristtyp: Antragsfrist
Dauer: 30 Werktage
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Zuständigkeit
Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Abteilung Pflanzenschutz
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Weitere Ansprechpunkte
Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Abteilung Pflanzenschutz
pflanzenschutzdienst@lelf.brandenburg.de
+49 335 60676-2101
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Rechtsgrundlage(n)
- § 18 Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz - PflSchG)
- Verordnung über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen
- Richtlinie für die Prüfung von Pflanzenschutzgeräten 4-1.1
- Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten und der Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes (Pflanzenschutzzuständigkeitsverordnung- PflSchZV)
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Rechtsbehelf
- Einspruch
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
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Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg
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Fachlich freigegeben am
17.07.2023