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Änderung persönlicher Daten der Betriebsleitung der Handwerkskammer mitteilen
Wenn sich die persönlichen Daten der Betriebsleitung eines in die Handwerksrolle eingetragenen Handwerksbetriebs ändern, müssen Sie das der zuständigen Handwerkskammer mitteilen.
Ihre zuständige Stelle
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Ausführliche Beschreibung
In der Handwerksrolle werden neben betriebsbezogenen Daten solche zur Betriebsleitung gespeichert. Ändern sich die persönlichen Daten (elektronische Kontaktdaten, Adresse) der Betriebsleitung, müssen Sie das der zuständigen Handwerkskammer mitteilen.
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Voraussetzungen
Relevante persönliche Daten der eingetragenen Betriebsleitung haben sich geändert.
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Erforderliche Unterlagen
gegebenenfalls: Nachweis der Datenänderung
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Gebühren
Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.
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Ablauf
Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über die Änderung der persönlichen Daten der Betriebsleitung.
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Bearbeitungsdauer
keine
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Fristen
keine
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Zuständigkeit
Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.
- Rechtsgrundlage(n)
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Hinweise
Es gibt keine Hinweise und Besonderheiten.
- Weitere Informationen
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Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg
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Fachlich freigegeben am
07.06.2023