Leistungen A-Z
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Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden. Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.
Ihre zuständige Stelle
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Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.
Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.
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Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
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Erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
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Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
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Zuständigkeit
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
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Weitere Ansprechpunkte
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
- Rechtsgrundlage(n)
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Fachlich freigegeben durch
BMI, Dr. Laier, RL VII2
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Fachlich freigegeben am
19.11.2015