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Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalls beantragen

Wenn Ihnen nach der Anzeige eines Sterbefalls aufgrund fehlender Daten noch keine Sterbeurkunde ausgestellt werden kann, können Sie sich die Anzeige des Todes bescheinigen lassen.

Ihre zuständige Stelle

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  • Ausführliche Beschreibung

    Wenn Ihnen nach der Anzeige eines Sterbefalls aufgrund fehlender Daten oder Nachweise noch keine Sterbeurkunde ausgestellt werden kann, können Sie sich die Anzeige des Todes bescheinigen lassen.

    Diese Bescheinigung dient Ihnen als Nachweis, dass Sie Ihrer Anzeigepflicht nachgekommen sind.

    Mit der Bescheinigung können Sie die ordnungsgemäße Anzeige des Sterbefalls nachweisen. Die Anzeige ist eine Voraussetzung für die Bestattung der verstorbenen Person.

  • Voraussetzungen
    • Der Sterbefall muss gegenüber dem Standesamt, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist, von Ihnen angezeigt sein.
    • Die Beurkundung des von Ihnen angezeigten Sterbefalls muss durch das zuständige Standesamt wegen fehlender Daten oder Nachweise zurückgestellt sein.
  • Erforderliche Unterlagen

    Keine

  • Gebühren

    Gebühr: 15 EUR (fix)
    Vorkasse: Nein

  • Ablauf

    Die Bescheinigung über die Anzeige und Zurückstellung der Beurkundung können Sie mündlich oder schriftlich beim Standesamt beantragen.

    • Stellen Sie den Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung beim zuständigen Standesamt.
    • Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt ggf. die Bescheinigung aus.
    • Das Standesamt übersendet Ihnen die Bescheinigung der Anzeige per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
  • Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer kann variieren. 

  • Fristen

    Es gibt keine Fristen. 

  • Zuständigkeit

    Standesamt

  • Rechtsgrundlage(n)
  • Rechtsbehelf

    - Anweisung durch das Gericht

  • Fachlich freigegeben durch

    Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

  • Fachlich freigegeben am
    16.06.2022