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Studium im Schwerpunktbereich abschließen

Das Schwerpunktbereichsstudium wird durch die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung abgeschlossen.

Ihre zuständige Stelle

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  • Formulare

    Formulare: ja
    Onlineverfahren möglich: teilweise
    Schriftform erforderlich: ja
    Persönliches Erscheinen nötig: teilweise


  • Ausführliche Beschreibung

    Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung bildet neben der staatlichen Pflichtfachprüfung einen Bestandteil der Ersten Juristischen Prüfung. Sie ist somit Teil der Abschlussprüfung des Studiums und Voraussetzung für die Zulassung zum Referendariat.

  • Voraussetzungen

    Zur Prüfung werden Sie durch die jeweilige Hochschule zugelassen, wenn Sie einen schriftlichen Antrag gestellt haben sowie alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:

    • bestandene Zwischenprüfung
    • Leistungsnachweis in einem Schwerpunktbereich
    • weitere spezifische Voraussetzungen der jeweiligen Hochschule
  • Erforderliche Unterlagen
    • schriftlicher Antrag
    • Nachweise über die erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen (z.B. abgeschlossene Zwischenprüfung, Leistungsnachweise).
  • Gebühren

    keine

  • Ablauf
    • Sie melden sich mit einem schriftlichen Antrag und allen erforderlichen Unterlagen bei Ihrer Hochschule fristgerecht zur Prüfung an.
    • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllt haben, werden Sie zur Prüfung zugelassen und können diese antreten.
  • Bearbeitungsdauer

    abhängig von der jeweiligen Hochschule

  • Fristen

    abhängig von der jeweiligen Hochschule

  • Zuständigkeit

    die jeweilige Hochschule

  • Rechtsgrundlage(n)

    Studien- und Prüfungsordnungen der jeweiligen Hochschule

  • Rechtsbehelf

    Widerspruch und Klage vor dem Verwaltungsgericht

  • Hinweise

    Sie sollten sich im Vorfeld über den Verfahrensablauf und die Voraussetzungen bei der jeweiligen Hochschule (z.B. dem Prüfungsamt) informieren.

  • Weitere Informationen
  • Fachlich freigegeben durch

    Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

  • Fachlich freigegeben am
    12.07.2023