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Grabungsgenehmigung beantragen

Die Suche und Grabung nach Bodendenkmalen sowie Bergung von Bodendenkmalen aus Gewässern sind genehmigungspflichtig.

Ihre zuständige Stelle

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  • Formulare

    Formulare: Antragsformular
    Onlineverfahren möglich: teilweise
    Schriftform erforderlich: ja
    Persönliches Erscheinen nötig: teilweise


  • Ausführliche Beschreibung

    Die Suche und Grabung nach Bodendenkmalen sowie Bergung von Bodendenkmalen aus Gewässern, bedürfen der Genehmigung der zuständigen Stelle.

    Vorhaben in Grabungsschutzgebieten, die verborgene Denkmale gefährden können, bedürfen der Genehmigung der zuständigen Stelle. Eine bisherige landwirtschaftliche Nutzung ist genehmigungsfrei, eine Nutzungsänderung bedarf jedoch einer Genehmigung.

    Die Genehmigung kann unter Auflagen erteilt werden, z.B.:

    • Leitung der Maßnahme durch einen Sachverständigen mit einem abgeschlossenen Universitätsstudium in einem archäologischen Fach
    • Vorlage eines detaillierten Grabungs-/Nachforschungskonzeptes
    • Sicherstellung der richtlinienkonformen Behandlung, Sicherung und Dokumentation der Bodenfunde
    • Sicherstellung der richtlinienkonformen Dokumentation von Befundinformationen
  • Voraussetzungen

    Eine Genehmigung kann nur erteilt werden, wenn sichergestellt ist, dass Bodendenkmale oder Quellen für die Forschung nicht gefährdet werden oder ein überwiegendes öffentliches Interesse an den Nachforschungen besteht.

  • Erforderliche Unterlagen
    • Antrag
    • die zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen, z.B. Lageplan, Katasterkarte oder Grundkarte mit Eintragungen
    • Vorlage eines Grabungs-/Nachforschungskonzeptes u. a. mit wissenschaftlicher/denkmalpflegerischer Fragestellung und Angabe der zum Einsatz kommenden Geräte und Hilfsmittel
  • Ablauf

    Sie stellen für die betreffenden Flächen / Gebiete einen Antrag auf Genehmigung.

    Nach Prüfung Ihres Antrags wird Ihnen eine Genehmigung erteilt, wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

    Die Genehmigung kann mit Auflagen versehen sein.

  • Fristen

    Keine

  • Zuständigkeit

    Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM)

  • Rechtsgrundlage(n)
  • Rechtsbehelf

    Widerspruchsverfahren / Klage vor dem Verwaltungsgericht

  • Hinweise

    Um sicherzustellen, dass durch die Suche Bodendenkmale oder Quellen für die Forschung nicht gefährdet werden, bietet das BLDAM Kurse für ehrenamtliche Bodendenkmalpflege an.

  • Fachlich freigegeben durch

    Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

  • Fachlich freigegeben am
    10.07.2023