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Genehmigung zur Suche nach Bodendenkmalen mit Sonden und anderen technischen Hilfsmitteln

Die Suche nach Bodendenkmalen mit technischen Hilfsmitteln bedarf einer Genehmigung.

Ihre zuständige Stelle

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  • Formulare

    Formulare: Antragsformular
    Onlineverfahren möglich: teilweise
    Schriftform erforderlich: ja
    Persönliches Erscheinen nötig: teilweise


  • Ausführliche Beschreibung

    Der Denkmalbegriff umfasst alle Arten von beweglichen und unbeweglichen archäologischen Fundobjekten aus allen Epochen der Menschheitsgeschichte. Das können zum Beispiel Keramikscherben, Münzen und Schmuck sein, genauso wie Siedlungsreste, Gräberfelder oder Befestigungsanlagen.

    Jede Suche mit technischen Hilfsmitteln, die darauf abzielt Denkmale zu entdecken, muss genehmigt werden.

    Bei allen archäologischen Fundstücken ist davon auszugehen, dass es sich um Bodendenkmale handelt. Schlägt der Metalldetektor an, ist erst nach dem Ausgraben des Fundes klar, was gefunden wurde. Jede Grabung bedeutet aber zugleich die Zerstörung der Fundstelle und oft auch die Zerstörung weiterer Funde in der Nähe, denn nicht alle Funde sind aus Metall.

    Eine Genehmigung kann nur erteilt werden, wenn sichergestellt ist, dass Bodendenkmale oder Quellen für die Forschung nicht gefährdet werden oder ein überwiegendes öffentliches Interesse an den Nachforschungen besteht.

    Um die Gefährdung von Bodendenkmalen zu minimieren und die Wahrung des öffentlichen Interesses zu gewährleisten, müssen entsprechende Nachforschungen unter Einhaltung des Denkmalschutzgesetzes und der entsprechenden Prospektionsstandards und Dokumentationsrichtlinien des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege erfolgen.

  • Voraussetzungen

    Eine Genehmigung erteilt die zuständige Stelle nur, wenn die Einhaltung des Denkmalschutzgesetzes und der Dokumentationsrichtlinien gewährleistet werden kann.

    Eine Befähigung für begrenzte Nachforschungen mit technischen Hilfsmitteln kann über die Absolvierung des Lehrgangs für ehrenamtlich Beauftragte der Landesarchäologie erworben werden.

  • Erforderliche Unterlagen

    Antrag auf Nachforschung (Suchgenehmigung)

  • Gebühren

    keine

  • Ablauf

    Sie stellen einen Antrag auf Nachsuche mit technischen Hilfsmittel bzw. für die betreffenden Flächen / Gebiete.

    Nach Prüfung Ihres Antrags wird Ihnen eine Genehmigung erteilt, wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

    Die Genehmigung kann mit Auflagen versehen sein.

  • Fristen

    keine

  • Zuständigkeit

    Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM)

  • Rechtsgrundlage(n)
  • Rechtsbehelf

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

  • Hinweise

    Um sicherzustellen, dass durch die Nachforschung Bodendenkmale oder Quellen für die Forschung nicht gefährdet werden, bietet das BLDAM Kurse für ehrenamtliche Bodendenkmalpfleger an.

  • Weitere Informationen
  • Fachlich freigegeben durch

    Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

  • Fachlich freigegeben am
    10.07.2023