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Einsicht in eine Denkmalakte beantragen

Wenn Sie Einsicht in die Denkmalakte erhalten möchten, können Sie dies bei der zuständigen Stelle beantragen.

Ihre zuständige Stelle

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  • Formulare

    Formulare: nein
    Onlineverfahren möglich: teilweise
    Schriftform erforderlich: nein
    Persönliches Erscheinen nötig: teilweise


  • Ausführliche Beschreibung

    Die nach dem Denkmalschutzgesetz geschützten Denkmale werden in einem Verzeichnis der Kulturdenkmale erfasst.

    Wenn Sie eine Denkmalauskunft oder Akteneinsicht erhalten möchten, können Sie diese beim Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum beantragen.

    Eigentümer erhalten eine uneingeschränkte Akteneinsicht. Andere Personen erhalten nur insoweit Einsicht, wie datenschutzrechtliche Vorschriften und der Schutz von Geschäftsdaten nicht entgegenstehen.  

    Bei Bodendenkmalen und bei beweglichen Denkmalen kann der Nachweis eines berechtigten Interesses verlangt werden.

    Nach Prüfung des Antrages und der gegebenenfalls notwendigen Unterlagen und Nachweise erhalten Sie die gewünschte Auskunft vom Landesamt für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseum, falls datenschutzrechtliche oder andere schutzwürdige Belange des Denkmaleigentümers nicht entgegenstehen. In bestimmten Fällen kann die Auskunft verweigert werden.

  • Voraussetzungen
    • Eigentümer von Denkmalen erhalten uneingeschränkt Akteneinsicht / Informationen
    • bei beweglichen Denkmalen und Bodendenkmalen kann der Nachweis eines berechtigten Interesses verlangt werden.
    • Der Akteneinsicht / Auskunft dürfen schutzwürdige Interessen der Eigentümer nicht entgegenstehen.
  • Erforderliche Unterlagen
    • Adressangabe des Denkmals
    • Gegebenenfalls Vollmacht
    • Gegebenenfalls Nachweis der Eigentümerschaft
    • Gegebenenfalls Nachweis der dinglichen Berechtigung
  • Gebühren

    Für Eigentümer von Denkmalen: keine

    Für Dritte: je nach Aufwand, gemäß der Verwaltungsgebührenordnung für Amtshandlungen beim Vollzug des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes

  • Ablauf
    • Sie beantragen formlos Akteneinsicht.
    • Falls weitere Unterlagen oder Nachweise erforderlich sind, werden Sie benachrichtigt.
    • Der Akteneinsichtsantrag wird geprüft.
    • Im Falle der Ablehnung erhalten Sie einen Bescheid.
    • Im Falle der Genehmigung wird das Brandenburgische Landesamt und Archäologische Landesmuseum einen Termin zur Akteneinsicht vereinbaren oder Ihnen die Information in anderer Weise zukommen lassen.
  • Bearbeitungsdauer

    Bis zu 4 Wochen

  • Fristen

    Keine

  • Zuständigkeit

    Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM)

  • Rechtsgrundlage(n)
  • Rechtsbehelf

    Widerspruchsverfahren und Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Beschwerde bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht

  • Fachlich freigegeben durch

    Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

  • Fachlich freigegeben am
    10.07.2023