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Akteneinsicht / Information zu Bau- und Kunstdenkmal beantragen
Auskunft über den etwaigen Denkmalwert erhalten Sie von der zuständigen Stelle.
Ihre zuständige Stelle
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Formulare
Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: teilweise
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Ausführliche Beschreibung
Bau- und Kunstdenkmale können zum Beispiel Gebäude, Teile von Gebäuden, Kunstgegenstände oder Wandmalereien, aber auch ganze Straßenzüge sein.
Im Land Brandenburg wird aus geschichtlichen, wissenschaftlichen, technischen, künstlerischen, städtebaulichen oder volkskundlichen Gründen einem Objekt ein besonderer Wert zugesprochen. Diese Werte werden mit wissenschaftlichen Methoden und Forschungen festgestellt und führen schließlich zur Eintragung in die Denkmalliste.
Eine Erstinformation zu Bau- und Gartendenkmalen erhalten Sie über die Denkmaldatenbank des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseums.
Für rechtsverbindliche oder weitergehende Auskünfte können Sie eine Anfrage stellen oder Akteneinsicht beantragen. Soweit schutzwürdige Belange der Eigentümer nicht entgegenstehen, erhalten Sie die Akteneinsicht oder Information.
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Voraussetzungen
Eigentümer erhalten uneingeschränkt Akteneinsicht / Informationen. Der Akteneinsicht durch Dritte/ Auskunft an Dritte dürfen schutzwürdige Interessen des Eigentümers nicht entgegenstehen
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Erforderliche Unterlagen
- ggf. Eigentumsnachweis
- ggf. Bildmaterialien, historische Schriften oder Baupläne
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Gebühren
Für Eigentümer von Denkmalen: keine
Für Dritte: je nach Aufwand, gemäß der Verwaltungsgebührenordnung für Amtshandlungen beim Vollzug des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes
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Ablauf
- Sie beantragen formlos Akteneinsicht.
- Falls weitere Unterlagen oder Nachweise erforderlich sind, werden Sie benachrichtigt.
- Der Akteneinsichtsantrag wird geprüft.
- Im Falle der Ablehnung erhalten Sie einen Bescheid.
- Im Falle der Genehmigung wird das Brandenburgische Landesamt und Archäologische Landesmuseum einen Termin zur Akteneinsicht vereinbaren oder Ihnen die Information in anderer Weise zukommen lassen.
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Bearbeitungsdauer
Bis zu 4 Wochen
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Fristen
Keine
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Zuständigkeit
Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM)
- Rechtsgrundlage(n)
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Rechtsbehelf
Widerspruchsverfahren und Klage vor dem Verwaltungsgericht
Beschwerde bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht
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Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
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Fachlich freigegeben am
10.07.2023