Leistungen A-Z
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Aalfischerei abmelden
Wenn Sie die Aalfischerei in einem Gebiet einstellen möchten, müssen Sie dies unverzüglich der oberen Fischereibehörde mitteilen.
Ihre zuständige Stelle
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Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
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Ausführliche Beschreibung
- Wenn Sie die Aalfischerei einstellen, muss dies der oberen Fischereibehörde unverzüglich gemeldet werden (Aalfischerei abmelden).
- Sie geben Ihre Kontaktdaten und Ihre Registriernummer sowie den Zeitpunkt an, ab wann die Aalfischerei eingestellt wird.
- Nach der Abmeldung von der Aalfischerei wird die erfasste Person von der oberen Fischereibehörde aus dem Register gelöscht.
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Voraussetzungen
Sie müssen zur Aalfischerei registriert gewesen sein, d.h. eine Registriernummer besitzen.
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Ablauf
- Sie melden die Aalfischerei bei der oberen Fischereibehörde ab.
- In der Abmeldung sind die Kontaktdaten und die Registriernummer sowie Zeitpunkt der Abmeldung von der Aalfischerei anzugeben.
- Ihre Registrierung zur Aalfischerei wird aus dem Register entfernt.
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Zuständigkeit
Die obere Fischereibehörde beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung
Abteilung Landwirtschaft
Referat L4, Fachgebiet Fischerei
- Rechtsgrundlage(n)
- Weitere Informationen
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Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg
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Fachlich freigegeben am
12.06.2023