Leistungen A-Z

 

Bitte geben Sie einen Ort (oder Postleitzahl) an, in dem Sie die Leistung suchen.

 
Bitte geben Sie einen Ort (oder Postleitzahl) an, in dem Sie die Leistung suchen.
Ort suchen

Fischereifahrzeug zur Aalfischerei löschen

Wenn Sie ein Fischereifahrzeug nicht mehr für die Aalfischerei einsetzen möchten, müssen Sie die Abmeldung unverzüglich der zuständigen unteren Fischereibehörde melden.

Ihre zuständige Stelle

Bitte geben Sie einen Ort (oder Postleitzahl) an, in dem Sie die Leistung suchen. Ort suchen
  • Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein


  • Ausführliche Beschreibung
    • Wenn Sie ein Fischereifahrzeug nicht mehr für die Aalfischerei einsetzen möchten, muss dies der zuständigen unteren Fischereibehörde unverzüglich gemeldet werden (Fischereifahrzeug zur Aalfischerei abmelden).
    • Sie geben Ihre Kontaktdaten und Ihre Registriernummer sowie den Zeitpunkt, ab wann das Fischereifahrzeug für die Aalfischerei abgemeldet werden soll und machen Angaben zum Fischereifahrzeug.
    • Die untere Fischereibehörde löscht daraufhin das eingetragene Fischereifahrzeug aus dem Verzeichnis.
  • Voraussetzungen
    • Sie müssen zur Aalfischerei registriert gewesen sein, d.h. eine Registriernummer besitzen.
    • Das Fischereifahrzeug muss im dafür vorgesehenen Verzeichnis erfasst sein.
  • Ablauf
    • Sie melden das Fischereifahrzeug zur Aalfischerei bei der zuständigen unteren Fischereibehörde ab.
    • In der Abmeldung sind die Kontaktdaten, die Registriernummer, Zeitpunkt der Abmeldung des Fahrzeugs zur Aalfischerei und Angaben zum Fischereifahrzeug anzugeben.
    • Ihr registriertes Fischereifahrzeug zur Aalfischerei wird aus dem Verzeichnis gelöscht.
  • Zuständigkeit
  • Rechtsgrundlage(n)
  • Fachlich freigegeben durch

    Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg

  • Fachlich freigegeben am
    12.06.2023