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Jahresmeldung Aalbesatz zusenden

Wenn Sie Aale besetzen, müssen Sie für den Besatzvorgang schriftliche Aufzeichnungen anfertigen. Diese fassen Sie in einer Jahresmeldung für das Kalenderjahr zusammen und senden diese an die obere Fischereibehörde.

Ihre zuständige Stelle

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  • Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein


  • Ausführliche Beschreibung

    Wenn Sie Aale besetzen, fertigen Sie für jeden Besatzvorgang schriftliche Aufzeichnungen an. Hier geben Sie an, in welchem Gewässer Sie welches Besatzmaterial besetzt haben, das Durchschnittsgewicht der Besatzfische, das Gesamtgewicht und die Herkunft des Besatzmaterials.

    Wenn Sie diese Aufzeichnungen für das Kalenderjahr zusammengefasst haben, senden Sie diese an die obere Fischereibehörde.

  • Ablauf
    • Sie fassen Ihren Aalbesatz zusammen und prüfen ihre Angaben auf Vollständigkeit.
    • Sie übermitteln die Angaben an die obere Fischereibehörde.
    • Die obere Fischereibehörde nimmt Ihre Meldung entgegen und prüft diese. Gegebenenfalls werden Fragen mit Ihnen geklärt.
    • Sie sind verpflichtet die der Meldung zugrundeliegenden Aufzeichnungen mindestens fünf Jahre aufzubewahren.
  • Zuständigkeit

    Die obere Fischereibehörde beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung

    Abteilung Landwirtschaft

    Referat L4, Fachgebiet Fischerei

  • Rechtsgrundlage(n)
  • Fachlich freigegeben durch

    Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg

  • Fachlich freigegeben am
    12.06.2023