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Psychosoziale Prozessbegleitung Anpassung

Wie Sie die Beendigung Ihrer Tätigkeit als psychosozialer Prozessbegleiter oder psychosoziale Prozessbegleiterin oder die Änderung persönlicher Daten anzeigen können.

Ihre zuständige Stelle

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  • Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein


  • Ausführliche Beschreibung

    Sie können die Beendigung Ihrer Tätigkeit als psychosozialer Prozessbegleiter oder psychosoziale Prozessbegleiterin oder die Änderung persönlicher Daten hier anzeigen.

    Diese Formulare richten sich an Menschen, die in Brandenburg als psychosoziale Prozessbegleiterin/psychosozialer Prozessbegleiter tätig sind und die Beendigung Ihrer Tätigkeit oder die Änderung persönlicher Daten anzeigen möchten.

  • Voraussetzungen

    Sie müssen als psychosozialer Prozessbegleiter oder psychosoziale Prozessbegleiterin im Land Brandenburg anerkannt sein.

  • Gebühren

    gebührenfrei

  • Ablauf

    Sie können die Beendigung Ihrer Tätigkeit als psychosozialer Prozessbegleiter oder psychosoziale Prozessbegleiterin oder die Änderung persönlicher Daten schriftlich oder elektronisch anzeigen.

    Ihr Antrag wird von der zuständigen Stelle geprüft und Sie erhalten eine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

    Sollten Unterlagen oder Angaben fehlen, werden Sie aufgefordert, diese nachzureichen.

  • Bearbeitungsdauer

    1 – 6 Wochen

  • Fristen

    Keine

  • Zuständigkeit

    Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg

    Referat III.5
    Heinrich-Mann-Allee 107
    14473 Potsdam

  • Rechtsgrundlage(n)

    Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren

    (PsychPbG) vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2525, 2529)

    Gesetz zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (BbgAGPsychPbG) vom 20. Dezember 2016 (GVBl. I Nr. 29)

    Verordnung zur Ausführung des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (Psychosoziale Prozessbegleitungs-Ausführungsverordnung) vom 9. Januar 2017 (GVBl. II Nr. 2)

  • Fachlich freigegeben durch

    Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg

  • Fachlich freigegeben am
    29.09.2023