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Zweite juristische Prüfung außerhalb des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses Zulassung
Sofern Sie nach Absolvierung des juristischen Vorbereitungsdienstes ohne das die Prüfung bis dahin angetreten wurde, aus dem Vorbereitungsdienst des Landes Brandenburg entlassen...
Ihre zuständige Stelle
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Ausführliche Beschreibung
Sofern Sie nach Absolvierung des juristischen Vorbereitungsdienstes ohne das die Prüfung bis dahin angetreten wurde, aus dem Vorbereitungsdienst des Landes Brandenburg entlassen wurden, können Sie auf Antrag die Prüfung außerhalb des Ausbildungsverhältnisses absolvieren.
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Voraussetzungen
Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass Sie nach Absolvierung des juristischen Vorbereitungsdienstes ohne das die Prüfung bis dahin angetreten wurde, aus dem Vorbereitungsdienst des Landes Brandenburg entlassen worden sind.
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Erforderliche Unterlagen
Antrag
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Gebühren
Keine
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Ablauf
Nach Antragstellung werden Sie zur Prüfung zugelassen.
Jeder Prüfling wird durch das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt zur Anfertigung der Aufsichtsarbeiten geladen. Die schriftlichen Prüfungen finden jährlich im März, Juni, September und Dezember statt. Die Klausuren werden durch eine Erst- und Zweitkorrektur korrigiert. Die mündliche Prüfung erfolgt zwei Monate nach der schriftlichen Prüfung. Gegenstand der mündlichen Prüfung ist: Der Aktenvortrag in einem gewählten Berufsfeld nach § 27 Abs. 3 BbgJAO, und jeweils eine Prüfung in den Pflichtfächern (Strafrecht, Bürgerliches Recht und Öffentliches Recht).
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Bearbeitungsdauer
Das Prüfungsverfahren dauert etwa 3 Monate.
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Fristen
Sie müssen den Zulassungsantrag 6 Wochen vor dem beabsichtigten Prüfungstermin stellen.
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Zuständigkeit
Gemeinsames Juristisches Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg
Salzburger Straße 21 - 25
10825 Berlin
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Rechtsgrundlage(n)
§§ 5 DRiG, 5d (6) DRiG
§ 8 Satz 3 i. V. m. § 28 Abs. 2 Satz 7 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen im Land Brandenburg (Brandenburgische Juristenausbildungsordnung)
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Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage
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Fachlich freigegeben durch
Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg
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Fachlich freigegeben am
06.11.2023