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Zweite juristische Prüfung außerhalb des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses Zulassung

Sofern Sie nach Absolvierung des juristischen Vorbereitungsdienstes ohne das die Prüfung bis dahin angetreten wurde, aus dem Vorbereitungsdienst des Landes Brandenburg entlassen...

Ihre zuständige Stelle

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  • Ausführliche Beschreibung

    Sofern Sie nach Absolvierung des juristischen Vorbereitungsdienstes ohne das die Prüfung bis dahin angetreten wurde, aus dem Vorbereitungsdienst des Landes Brandenburg entlassen wurden, können Sie auf Antrag die Prüfung außerhalb des Ausbildungsverhältnisses absolvieren.

  • Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass Sie nach Absolvierung des juristischen Vorbereitungsdienstes ohne das die Prüfung bis dahin angetreten wurde, aus dem Vorbereitungsdienst des Landes Brandenburg entlassen worden sind.

  • Erforderliche Unterlagen

    Antrag

  • Gebühren

    Keine

  • Ablauf

    Nach Antragstellung werden Sie zur Prüfung zugelassen.

    Jeder Prüfling wird durch das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt zur Anfertigung der Aufsichtsarbeiten geladen. Die schriftlichen Prüfungen finden jährlich im März, Juni, September und Dezember statt. Die Klausuren werden durch eine Erst- und Zweitkorrektur korrigiert. Die mündliche Prüfung erfolgt zwei Monate nach der schriftlichen Prüfung. Gegenstand der mündlichen Prüfung ist: Der Aktenvortrag in einem gewählten Berufsfeld nach § 27 Abs. 3 BbgJAO, und jeweils eine Prüfung in den Pflichtfächern (Strafrecht, Bürgerliches Recht und Öffentliches Recht).

  • Bearbeitungsdauer

    Das Prüfungsverfahren dauert etwa 3 Monate.

  • Fristen

    Sie müssen den Zulassungsantrag 6 Wochen vor dem beabsichtigten Prüfungstermin stellen.

  • Zuständigkeit

    Gemeinsames Juristisches Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg

    Salzburger Straße 21 - 25

    10825 Berlin

  • Rechtsgrundlage(n)

    §§ 5 DRiG, 5d (6) DRiG

    § 8 Satz 3 i. V. m. § 28 Abs. 2 Satz 7 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen im Land Brandenburg (Brandenburgische Juristenausbildungsordnung)

  • Rechtsbehelf
    • Widerspruch
    • Klage
  • Fachlich freigegeben durch

    Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg

  • Fachlich freigegeben am
    06.11.2023