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Förderung von Maßnahmen in der Behindertenarbeit - Antrag

Wenn Sie eine Maßnahme zur Weiterentwicklung einer inklusiven Gesellschaft im Land Brandenburg durchführen möchten, könnten Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Ihre zuständige Stelle

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  • Ausführliche Beschreibung

    Bei der Beauftragten der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen können Sie Projekte zur Weiterentwicklung einer inklusiven Gesellschaft beantragen. Gefördert werden Projekte freier gemeinnütziger Träger für Maßnahmen von und für Menschen mit Behinderungen, den Erfahrungsaustausch von Menschen mit Behinderungen sowie zur Beförderung von Inklusion und Empowerment. Die Maßnahmen müssen geeignet sein, Geflüchtete mit Behinderungen einzubeziehen.

    Sie können hierzu einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung schriftlich vor dem Beginn der Maßnahme beim LASV einreichen. Zuwendungen sind freiwillige Leistungen des Landes. Ein Anspruch der Antragstellenden auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Maßnahmen und Projekte mit denen bereits begonnen wurde sind von der Förderung ausgeschlossen.

  • Voraussetzungen

    Sie müssen einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung mit allen erforderlichen Anlagen einreichen. Zuwendungen sind freiwillige Leistungen des Landes. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Mit der Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein.

  • Erforderliche Unterlagen
    • Konzeption (*.pdf)
    • Satzung, Gesellschaftsvertrag (*.pdf)
    • Auszug aus dem Vereinsregister, Verzeichnis der Vertretungsberechtigten, Nachweis der Vollmacht nach § 30 BGB (*.pdf)
    • Freistellungsbescheid des Finanzamtes (*.pdf)
    • Die Bewilligungsbehörde behält sich vor, weitere Nachweise einzufordern.
  • Gebühren

    Es fallen keine Kosten an.

  • Ablauf

    Sie reichen einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung mit allen erforderlichen Anlagen vor Beginn der Maßnahme ein.

    Nach Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid (sofern Ihr Antrag nicht abgelehnt werden muss). Bitte lesen Sie sich den Bescheid und die auf der ersten Seite genannten Anlagen genau durch.

    Alle allgemeingültigen Anlagen und Formulare stehen Ihnen auf der LASV-Internetseite zur Verfügung. Es treffen immer nur die auf der ersten Seite des Zuwendungsbescheides genannten Anlagen für Sie zu. Besondere Anlagen werden Ihnen gesondert übergeben oder Sie finden diese auf den entsprechenden weiterführenden Seiten unserer Homepage.

  • Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert in der Regel 2 bis 4 Wochen, sofern der Antrag richtig und vollständig ist.

  • Zuständigkeit

    Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)

    Dezernat 53 „Zuwendungen soziale Infrastruktur“

  • Rechtsgrundlage(n)
  • Rechtsbehelf
    • Widerspruch
    • weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Zuwendungsbescheid
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht
  • Hinweise

    Die Antragstellung muss rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme beim LASV eingereicht werden. Mit der Durchführung des Projektes darf bei Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Begonnen wurde ein Projekt dann, wenn Lieferungs-, Leistungs- oder sonstige Verträge geschlossen bzw. Aufträge ausgelöst wurden.

  • Weitere Informationen
  • Fachlich freigegeben durch

    Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV)

  • Fachlich freigegeben am
    21.03.2024