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Förderung von Maßnahmen in der Seniorenpolitik und im Seniorenpolitischen Maßnahmenpaket - Mittelabruf
Wenn Sie den Zuwendungsbescheid des LASV erhalten haben, können Sie die Mittel per Antrag anfordern. Voraussetzung für die Mittelauszahlung ist die Bestandskraft des Zuwendungsbescheides und das die Mittel innerhalb des Bewilligungszeitraumes angefordert werden.
Ihre zuständige Stelle
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Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie für eine Maßnahme aus dem Förderprogramm Seniorenpolitik/Seniorenpolitischen Maßnahmenpaket einen Zuwendungsbescheid des LASV erhalten haben, können Sie die Mittel nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheides per Antrag anfordern. Das LASV veranlasst dann die Auszahlung.
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Voraussetzungen
Sie haben einen Zuwendungsbescheid für eine Maßnahme aus dem Förderprogramm Seniorenpolitik/Seniorenpolitischen Maßnahmenpaket des LASV erhalten.
Dieser Zuwendungsbescheid ist bestandskräftig.
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Gebühren
Es fallen keine Kosten an.
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Ablauf
Fordern Sie die Mittel online beim LASV ab.
Rufen Sie hierfür das Online-Formular auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben.
Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag online ab.
Das LASV prüft Ihren Mittelabruf und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
Das LASV veranlasst die Auszahlung.
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Bearbeitungsdauer
Nach Ihrem Mittelabruf wird die Zuwendung zeitnah bzw. zur angegebenen Fälligkeit ausgezahlt.
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Zuständigkeit
Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)
Dezernat 53 „Zuwendungen soziale Infrastruktur“
- Rechtsgrundlage(n)
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Hinweise
Der Zuwendungsbescheid muss bestandskräftig sein und die Mittel müssen innerhalb des Bewilligungszeitraumes angefordert werden. Nach dem Bewilligungszeitraum besteht kein Anspruch auf Auszahlung der Mittel.
- Weitere Informationen
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Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV)
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Fachlich freigegeben am
21.03.2024