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Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall auf deutschen Seeschiffen
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde für einen auf einem deutschen Seeschiff eingetretenen Sterbefall können Sie beim Standesamt I in Berlin beantragen.
Ihre zuständige Stelle
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Formulare
Die Anforderung einer Sterbeurkunde beim Standesamt I in Berlin ist im Onlineverfahren möglich.
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Ausführliche Beschreibung
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde für einen auf einem deutschen Seeschiff eingetretenen Sterbefall können Sie beim Standesamt I in Berlin beantragen.
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Voraussetzungen
- die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
- einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
- Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
- Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
- andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
- Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.
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Gebühren
Gebühr: 12 EUR (fix)
Ausstellung einer Sterbeurkunde
Vorkasse: NeinGebühr: 6 EUR (fix)
Jede weitere Sterbeurkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
Vorkasse: Nein -
Fristen
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
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Zuständigkeit
Der Tod eines Menschen während der Reise auf einem Seeschiff, das die Bundesflagge führt, wird von dem Standesamt I in Berlin beurkundet.
- Rechtsgrundlage(n)
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Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
;Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg,Referat 23 - Personenstandsrecht
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Fachlich freigegeben am
07.10.2020;27.09.2021