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Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall auf deutschen Seeschiffen

Die Ausstellung einer Sterbeurkunde für einen auf einem deutschen Seeschiff eingetretenen Sterbefall können Sie beim Standesamt I in Berlin beantragen.

Ihre zuständige Stelle

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  • Formulare

    Die Anforderung einer Sterbeurkunde beim Standesamt I in Berlin ist im Onlineverfahren möglich.


  • Ausführliche Beschreibung

    Die Ausstellung einer Sterbeurkunde für einen auf einem deutschen Seeschiff eingetretenen Sterbefall können Sie beim Standesamt I in Berlin beantragen.

  • Voraussetzungen
    • die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
    • einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
      • Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
      • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
      • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
      • andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
    • Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.
  • Gebühren

    Gebühr: 12 EUR (fix)
    Ausstellung einer Sterbeurkunde
    Vorkasse: Nein

    Gebühr: 6 EUR (fix)
    Jede weitere Sterbeurkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
    Vorkasse: Nein

  • Fristen

    Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

  • Zuständigkeit

    Der Tod eines Menschen während der Reise auf einem Seeschiff, das die Bundesflagge führt, wird von dem Standesamt I in Berlin beurkundet.

  • Rechtsgrundlage(n)
  • Fachlich freigegeben durch

    Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    ;

    Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg,Referat 23 - Personenstandsrecht

  • Fachlich freigegeben am
    07.10.2020;27.09.2021