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Sicherheitsbericht von Betriebsbereichen der oberen Klasse nach Störfall-Verordnung Entgegennahme

Sie wollen einen Betriebsbereich der oberen Klasse in Betrieb nehmen? Dann müssen Sie vorher einen Sicherheitsbericht bei der zuständigen Behörde einreichen.

Ihre zuständige Stelle

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  • Ausführliche Beschreibung

    Wenn Sie einen Betriebsbereich der oberen Klasse in Betrieb nehmen wollen, müssen Sie vorher einen Sicherheitsbericht bei der zuständigen Behörde einreichen.

  • Voraussetzungen

    Sie möchten einen Betriebsbereich der oberen Klasse in Betrieb nehmen.

  • Erforderliche Unterlagen
    • Vollständige Anzeige
    • Sicherheitsbericht mit den Mindestangaben nach Anhang II der 12. BImSchV
  • Gebühren

    Es fallen keine Kosten an.

  • Ablauf
    • Sie reichen Ihre Anzeige mit dem Sicherheitsbericht fristgereich bei der für Sie zuständigen Behörde ein.
    • Die zuständige Behörde prüft Ihren Sicherheitsbericht.
    • Bei Bedarf fordert die zuständige Behörde weitere Unterlagen bei Ihnen an.
    • Das Ergebnis der Prüfung teilt Ihnen die zuständige Behörde mit, sofern der Sicherheitsbericht kein Gegenstand eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens ist.
       
  • Bearbeitungsdauer

    Es gibt keine Bearbeitungsfrist.

  • Fristen

    Sie müssen die Anzeige innerhalb einer von der zuständigen Behörde gesetzten Frist vor Inbetriebnahme vorlegen.

  • Zuständigkeit

    Landesamt für Umwelt (LfU),

    Abteilung Technischer Umweltschutz 2

  • Rechtsgrundlage(n)
  • Rechtsbehelf

    Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.

  • Hinweise

    Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie den Sicherheitsbericht nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig einreichen.

  • Fachlich freigegeben durch

    Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz

    ;

    Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg

  • Fachlich freigegeben am
    18.08.2023;12.07.2024