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Anlagen zur Feuerbestattung - Anzeige der Inbetriebnahme Entgegennahme

Sie wollen eine Anlage zur Feuerbestattung in Betrieb nehmen? Dann müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.

Ihre zuständige Stelle

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  • Ausführliche Beschreibung

    Wenn Sie eine Anlage zur Feuerbestattung in Betrieb nehmen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde vorher anzeigen.

    Anlagen zur Feuerbestattung sind alle technischen Einrichtungen, die der Einäscherung des menschlichen Leichnams dienen. Eine Anlage zur Feuerbestattung von menschlichen Leichnamen wird auch als Krematorium bezeichnet.

  • Voraussetzungen

    Sie sind Betreiber einer technischen Einrichtung, die der Einäscherung des menschlichen Leichnams dient, also einer Feuerbestattungsanlage.

  • Erforderliche Unterlagen

    Ausgefüllte Anzeige der Inbetriebnahme einer Feuerbestattungsanlage

  • Gebühren

    Es fallen keine Kosten an.

  • Ablauf
    • Sie zeigen den geplanten Betrieb Ihrer Feuerbestattungsanlage bis spätestens einen Monat vor Inbetriebnahme der für Sie zuständigen Behörde an.
    • Diese prüft Ihre Anzeige.
    • Bei Rückfragen wendet sich die zuständige Behörde an Sie.
  • Bearbeitungsdauer

    Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.

  • Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Land Brandenburg:

    Dauer: 1 Monat

    Sie müssen die Anzeige spätestens einen Monat vor der Inbetriebnahme vorlegen.

  • Zuständigkeit

    Landesamt für Umwelt (LfU),

    Abteilung Technischer Umweltschutz 2

  • Rechtsgrundlage(n)
  • Rechtsbehelf

    Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.

  • Hinweise

    Erstatten Sie die Anzeige nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

  • Fachlich freigegeben durch

    Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz (MKUEM)

    ;

    Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg

  • Fachlich freigegeben am
    18.08.2023;12.07.2024