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Anlagen zur Feuerbestattung - Anzeige der Inbetriebnahme Entgegennahme
Sie wollen eine Anlage zur Feuerbestattung in Betrieb nehmen? Dann müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.
Ihre zuständige Stelle
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Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie eine Anlage zur Feuerbestattung in Betrieb nehmen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde vorher anzeigen.
Anlagen zur Feuerbestattung sind alle technischen Einrichtungen, die der Einäscherung des menschlichen Leichnams dienen. Eine Anlage zur Feuerbestattung von menschlichen Leichnamen wird auch als Krematorium bezeichnet.
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Voraussetzungen
Sie sind Betreiber einer technischen Einrichtung, die der Einäscherung des menschlichen Leichnams dient, also einer Feuerbestattungsanlage.
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Erforderliche Unterlagen
Ausgefüllte Anzeige der Inbetriebnahme einer Feuerbestattungsanlage
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Gebühren
Es fallen keine Kosten an.
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Ablauf
- Sie zeigen den geplanten Betrieb Ihrer Feuerbestattungsanlage bis spätestens einen Monat vor Inbetriebnahme der für Sie zuständigen Behörde an.
- Diese prüft Ihre Anzeige.
- Bei Rückfragen wendet sich die zuständige Behörde an Sie.
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Bearbeitungsdauer
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.
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Fristen
Es gibt keine Frist.
Land Brandenburg:
Dauer: 1 Monat
Sie müssen die Anzeige spätestens einen Monat vor der Inbetriebnahme vorlegen.
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Zuständigkeit
Landesamt für Umwelt (LfU),
Abteilung Technischer Umweltschutz 2
- Rechtsgrundlage(n)
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Rechtsbehelf
Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.
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Hinweise
Erstatten Sie die Anzeige nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
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Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz (MKUEM)
;Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg
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Fachlich freigegeben am
18.08.2023;12.07.2024