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Hundesteuerersatzmarke beantragen
Wenn Ihre Hundesteuermarke verloren gegangen oder unlesbar ist, müssen Sie eine neue Marke beantragen.
Ihre zuständige Stelle
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Ausführliche Beschreibung
Sie müssen Ihren Hund nach der örtlich geltenden Satzung mit einer Hundesteuermarke kennzeichnen. Bei Verlust oder Unkenntlichkeit der Hundesteuermarke ist eine Ersatzmarke zu beantragen, um der Kennzeichnungspflicht nachzukommen.
Mögliche Gebühren und das Verfahren zur Ausgabe einer Hundesteuerersatzmarke ergeben sich aus der jeweiligen geltenden Verwaltungsgebührensatzung.
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Voraussetzungen
Die ursprünglich bei der Hundesteueranmeldung ausgegebenen Hundesteuermarke ist Unkenntlichkeit oder verloren gegangen.
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Erforderliche Unterlagen
unterschiedliche Anforderungen/Bestimmungen der Kommunen
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Gebühren
Kosten gemäß der jeweiligen kommunalen Satzung
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Ablauf
Nach Antragstellung erfolgt die Ausgabe der Hundesteuerersatzmarke mit dem Erhalt des Gebührenbescheids. Die Zahlungsaufforderung gilt zeitnah zur Ausgabe der Marke.
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Fristen
Eine neue Hundesteuermarke muss unmittelbar nach Verlust oder Unkenntlichkeit der Marke beantragt werden.
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Zuständigkeit
kreisfreie Städte, amtsfreie Gemeinden, Ämter
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Hinweise
Wenn Ihr Hund in der Öffentlichkeit keine Hundesteuermarke trägt, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Dies kann je nach Einzelfallprüfung mit einem Bußgeld geahndet werden.
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Fachlich freigegeben durch
Fontanestadt Neuruppin
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Fachlich freigegeben am
19.12.2024