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Kind im Hort anmelden

Sie möchten Ihr Kind im Hort der zuständigen Kommune anmelden.

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  • Ausführliche Beschreibung

    Die kommunale Kindertageseinrichtung verfügt über eine oder mehrere Horteinrichtungen, in denen Kinder bis zur 6. Klasse betreut werden.

  • Voraussetzungen

    Sie reichen alle vorgeschriebenen Formulare und entsprechenden Nachweise für eine Hortanmeldung beim zuständigen Träger ein.

    Hinweise zum Rechtsanspruch: Der Rechtsanspruchsbescheid auf Kindertagesbetreuung ist für Grundschulkinder bis zum Ende der 4. Klasse nur vorzulegen, wenn ein Kind länger als 4 Stunden pro Tag betreut werden soll. Für Kinder der 5. und 6. Klasse muss zwingend ein Rechtsanspruchsbescheid vorgelegt werden, unabhängig von der Betreuungszeit.

  • Erforderliche Unterlagen
    • Hortanmeldung
    • Geburtsurkunde des Kindes
    • Einverständnis aller Sorgeberechtigten
    • Nachweis zum Sorgerecht
    • Nachweis zum ausreichenden Masernschutz laut Empfehlung der Stiko
    • Erklärung zum Einkommen einschließlich dem Nachweis durch Einkommensbelege
    • ggf. Rechtsanspruchsbescheid auf Hortbetreuung
    • ggf. SEPA-Lastschriftmandat
  • Gebühren

    gemäß kommunaler Satzung

  • Ablauf

    Sie melden Ihr Kind in der Schule an.

    Sie beantragen die Feststellung des bedingten Rechtsanspruches auf Kindertagesbetreuung beim zuständigen Jugendamt. Der Rechtsanspruchsbescheid auf Kindertagesbetreuung ist für Grundschulkinder bis zum Ende der 4. Klasse nur vorzulegen, wenn ein Kind länger als 4 Stunden pro Tag betreut werden soll. Für Kinder der 5. und 6. Klasse muss zwingend ein Rechtsanspruchsbescheid vorgelegt werden, unabhängig von der Betreuungszeit.

    Reichen Sie den Antrag zur Hortanmeldung einschließlich aller geforderten Unterlagen beim zuständigen kommunalen Träger ein. Wird dieser genehmigt, folgt der Abschluss eines Betreuungsvertrages zwischen den Sorgeberechtigten und dem Träger der Kindertageseinrichtung.

  • Fristen

    Beachten Sie die jeweiligen Voraussetzungen

  • Zuständigkeit

    amtsfreie Gemeinden, kreisfreie Städte, Ämter

  • Rechtsgrundlage(n)

    kommunale Satzung der Gemeinde

     

  • Rechtsbehelf

    im Rahmen des Beitragsbescheides möglich

  • Hinweise

    Es empfiehlt sich die Horteinrichtung, in Absprache mit der Hortleitung, vor dem ersten Tag des offiziellen Hortbesuchs zu besichtigen.

  • Fachlich freigegeben durch

    Gemeinde Panketal

  • Fachlich freigegeben am
    20.12.2024