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Kind im Hort anmelden
Sie möchten Ihr Kind im Hort der zuständigen Kommune anmelden.
Ihre zuständige Stelle
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Ausführliche Beschreibung
Die kommunale Kindertageseinrichtung verfügt über eine oder mehrere Horteinrichtungen, in denen Kinder bis zur 6. Klasse betreut werden.
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Voraussetzungen
Sie reichen alle vorgeschriebenen Formulare und entsprechenden Nachweise für eine Hortanmeldung beim zuständigen Träger ein.
Hinweise zum Rechtsanspruch: Der Rechtsanspruchsbescheid auf Kindertagesbetreuung ist für Grundschulkinder bis zum Ende der 4. Klasse nur vorzulegen, wenn ein Kind länger als 4 Stunden pro Tag betreut werden soll. Für Kinder der 5. und 6. Klasse muss zwingend ein Rechtsanspruchsbescheid vorgelegt werden, unabhängig von der Betreuungszeit.
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Erforderliche Unterlagen
- Hortanmeldung
- Geburtsurkunde des Kindes
- Einverständnis aller Sorgeberechtigten
- Nachweis zum Sorgerecht
- Nachweis zum ausreichenden Masernschutz laut Empfehlung der Stiko
- Erklärung zum Einkommen einschließlich dem Nachweis durch Einkommensbelege
- ggf. Rechtsanspruchsbescheid auf Hortbetreuung
- ggf. SEPA-Lastschriftmandat
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Gebühren
gemäß kommunaler Satzung
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Ablauf
Sie melden Ihr Kind in der Schule an.
Sie beantragen die Feststellung des bedingten Rechtsanspruches auf Kindertagesbetreuung beim zuständigen Jugendamt. Der Rechtsanspruchsbescheid auf Kindertagesbetreuung ist für Grundschulkinder bis zum Ende der 4. Klasse nur vorzulegen, wenn ein Kind länger als 4 Stunden pro Tag betreut werden soll. Für Kinder der 5. und 6. Klasse muss zwingend ein Rechtsanspruchsbescheid vorgelegt werden, unabhängig von der Betreuungszeit.
Reichen Sie den Antrag zur Hortanmeldung einschließlich aller geforderten Unterlagen beim zuständigen kommunalen Träger ein. Wird dieser genehmigt, folgt der Abschluss eines Betreuungsvertrages zwischen den Sorgeberechtigten und dem Träger der Kindertageseinrichtung.
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Fristen
Beachten Sie die jeweiligen Voraussetzungen
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Zuständigkeit
amtsfreie Gemeinden, kreisfreie Städte, Ämter
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Rechtsgrundlage(n)
kommunale Satzung der Gemeinde
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Rechtsbehelf
im Rahmen des Beitragsbescheides möglich
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Hinweise
Es empfiehlt sich die Horteinrichtung, in Absprache mit der Hortleitung, vor dem ersten Tag des offiziellen Hortbesuchs zu besichtigen.
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Fachlich freigegeben durch
Gemeinde Panketal
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Fachlich freigegeben am
20.12.2024