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Erstattung von Kapitalertragsteuer an Investmentfonds beantragen

Ausländische Investmentfonds können sich unter bestimmten Voraussetzungen einbehaltene Kapitalertragsteuer vom Bundeszentralamt für Steuern erstatten lassen.

Ihre zuständige Stelle

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  • Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    Online-Dienste vorhanden: Nein


  • Ausführliche Beschreibung

    Ausländische Investmentfonds sind beschränkt körperschaftsteuerpflichtig. 
    Sie unterliegen mit ihren inländischen Beteiligungseinnahmen einem Steuerabzug in Höhe von 15 Prozent. In einigen Fällen kann der Steuerabzug jedoch erstattet werden. Dafür ist ein Antrag beim Bundesamt für Steuern (BZSt) notwendig. 
    Die einbehaltene Kapitalertragsteuer kann auf Antrag des Investmentfonds erstattet werden, wenn

    • auf nicht steuerpflichtige Kapitalerträge Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag einbehalten wurden. 
    • auf steuerpflichtige Kapitalerträge zu viel Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag einbehalten wurden. 
    • Steuern abgezogen wurden, obwohl der Investmentfonds steuerbefreit ist. 
       
  • Voraussetzungen

    Die einbehaltene Kapitalertragsteuer kann auf Antrag des Investmentfonds erstattet werden, wenn

    • auf nicht steuerpflichtige Kapitalerträge Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag einbehalten wurden. 
    • auf steuerpflichtige Kapitalerträge zu viel Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag einbehalten wurden. 
    • Steuern abgezogen wurden, obwohl der Investmentfonds steuerbefreit ist.
  • Erforderliche Unterlagen

    Für die Antragstellung reichen Sie ein: 

    • Antragsformular auf Erstattung der Abzugsteuer auf Kapitalerträge von Investmentfonds 
    • Erklärung der entrichtungspflichtigen Person, dass eine Erstattung nicht vorgenommen wurde und nicht vorgenommen wird.
    • Steuerbescheinigung(en) der Kapitalerträge.
    • Statusbescheinigung
    • gegebenenfalls Bescheinigung über 
      • die Steuerbefreiung inländischer Anlegerinnen oder Anleger oder
      • Befreiungsbescheinigung für vergleichbare ausländische Anlegerinnen oder Anleger 
    • gegebenenfalls Investmentanteil-Bestandsnachweis 
    • gegebenenfalls Mitteilung, dass Investmentanteile ausschließlich im Rahmen von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen erworben wurden.
  • Gebühren

    Abgabe: (kostenfrei)
    Es fallen keine Kosten an.
    Vorkasse: Nein

  • Ablauf

    Sie können den Antrag auf Erstattung der Kapitalertragsteuer per Post, E-Mail oder Fax beim BZSt stellen:

    • Laden Sie das Antragsformular auf Erstattung der Abzugsteuer auf Kapitalerträge von Investmentfonds herunter und füllen Sie es komplett aus. 
    • Senden Sie den Antrag per Post, E-Mail oder Fax mit allen erforderlichen Unterlagen an das BZSt. 
    • Das BZSt prüft Ihren Antrag und meldet sich gegebenenfalls bei Ihnen mit Rückfragen. 
    • Sie erhalten einen Bescheid. 
    • Liegen die Voraussetzungen nicht vor, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
       
  • Rechtsgrundlage(n)
  • Rechtsbehelf
    • Einspruch
    • Klage vor dem Finanzgericht
  • Hinweise

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

  • Weitere Informationen
  • Fachlich freigegeben durch

    Bundesministerium der Finanzen (BMF)

  • Fachlich freigegeben am
    21.03.2023