Leistungen A-Z
Bitte geben Sie einen Ort (oder Postleitzahl) an, in dem Sie die Leistung suchen.
Ort suchen
Zollkontrolle – Einfuhrverbote
Trotz Erleichterungen bei der Abfertigung von Waren im persönlichen Gepäck können Sie nicht alle Waren und Produkte uneingeschränkt im grenzüberschreitenden Reiseverkehr mitführe...
Ihre zuständige Stelle
-
Ausführliche Beschreibung
Trotz Erleichterungen bei der Abfertigung von Waren im persönlichen Gepäck können Sie nicht alle Waren und Produkte uneingeschränkt im grenzüberschreitenden Reiseverkehr mitführen. Die Zollbehörden überwachen die Einfuhrbeschränkungen und Verbote und führen entsprechende Kontrollen durch.
Für private Einfuhren bestehen insbesondere in folgenden Bereichen Verbote und Beschränkungen:
- Artenschutz;
- Arzneimittel;
- Betäubungsmittel;
- Feuerwerkskörper;
- gefährliche Hunde (Kampfhunde);
- Lebensmittel;
- nachgeahmte Waren (Produktpiraterie);
- sanitärer Pflanzenschutz (z. B. Kartoffeln);
- Schriften mit verfassungswidrigem Inhalt;
- Schutz der öffentlichen Ordnung (z. B. Pornographie);
- Tierseuchenrecht (Haustiere, tierische Produkte);
- Waffen und Munition (Sportwaffen, Jagdwaffen, verbotene Gegenstände).
-
Zuständigkeit
die jeweilige Zollstelle
-
Weitere Ansprechpunkte
Informations- und Wissensmanagement der Zollverwaltung
Zentrale Auskunftsstelle
Carusufer 3-5
01099 DresdenTelefon: 0351 44834-510
Fax: 0351 44834-590
E-Mail: info.privat@zoll.deÖffnungszeiten:
Montag bis Freitag 08:00 – 17:00 Uhr - Rechtsgrundlage(n)
- Weitere Informationen
-
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium der Finanzen
-
Fachlich freigegeben am
20.07.2017