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Jagdschein Erteilung Jahresjagdschein

Wenn Sie die Jagd ausüben möchten, können Sie sich unter bestimten Voraussetzungen einen Jahresjagdschein von der zuständigen Behörde ausstellen lassen.

Ihre zuständige Stelle

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  • Formulare

    Schriftform erforderlich: ja

    Formlose Antragsstellung möglich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Online-Dienste vorhanden: ja

    Formulare stehen online bei den unteren Jagdbehörden zur Verfügung.


  • Ausführliche Beschreibung

    Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Jagdschein. Wenn Sie die Jagd regelmäßig ausüben möchten, können Sie einen Jahresjagdschein beantragen.

  • Voraussetzungen
    • bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
    • persönliche Zuverlässigkeit
    • körperliche Eignung
    • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
    • bestandene Jägerprüfung
  • Erforderliche Unterlagen
    • Ausweis
    • Zeugnis der Jägerprüfung
    • aktuelles Lichtbild
    • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
  • Gebühren

    Gebühr: (variabel)
    Vorkasse: Nein

    Abgabe: 25 EUR (fix)
    Jagdabgabe pro Jahar
    Vorkasse: Nein

  • Ablauf

    Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

    Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

    Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

    Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jagdschein erteilt.

  • Fristen

    Der Jahresjagdschein gilt für höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03..

  • Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit obliegt den unteren Jagdbehörden.

  • Rechtsgrundlage(n)

    § 15 Absatz 1 - 3 und 5 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

  • Rechtsbehelf

    Widerspruch

  • Fachlich freigegeben durch

    Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz

    ;

    Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg

  • Fachlich freigegeben am
    26.11.2022;03.03.2025