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Jugendjagdschein Eintragung

Flächen, auf denen Ihnen die Jagdausübung zusteht, müssen Sie in den Jagdschein eintragen lassen. Bei Veränderungen sind die Eintragungen zu korrigieren.

Ihre zuständige Stelle

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  • Formulare

    Schriftform erforderlich: ja

    Formlose Antragsstellung möglich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Online-Dienste vorhanden: ja


  • Ausführliche Beschreibung

    Haben sich nach Erteilung des Jugendjagdscheins Änderungen an der Fläche, auf der Ihnen die Jagdausübung zusteht, ergeben, so müssen Sie diese in Ihren Jagdschein eintragen lassen.

  • Voraussetzungen
    • bereits erteilter Jugendjagdschein
    • Gegebenenfalls Änderung der Jagdausübungsfläche
  • Erforderliche Unterlagen
    • Jagdschein
    • Nachweis zur Fläche, auf welcher dem Jagdscheininhaber die Jagdausübung zusteht (Vertrag)
  • Gebühren

    Abgabe: 15 EUR (fix)
    Vorkasse: Nein

  • Ablauf

    Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

    Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

    Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

    Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.

  • Fristen

    Die Eintragung ist umgehend nach Erteilung der Jagderlaubnis zu beantragen.

  • Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

  • Rechtsgrundlage(n)

    § 15 Absatz 2 und 3, sowie § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

  • Fachlich freigegeben durch

    Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz

    ;

    Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg

  • Fachlich freigegeben am
    26.11.2022;03.03.2025