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Nutzungsrecht für eine Grabstelle Übertragung
Auf Antrag bei der Friedhofsverwaltung können Sie das Nutzungsrecht für eine Grabstelle an eine andere Person übertragen bzw. von einer anderen Person übernehmen.
Ihre zuständige Stelle
Friedhofsverwaltung
- Straße:
- Dresdener Straße 35
- PLZ Ort:
- 03050 Madlow/Módłej
- Bemerkung:
- (Diana Ziesche, Leiterin Friedhofsverwaltung)
-
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Kontakt
- Telefon
- +49 355 612-4671
- Telefon
- +49 355 612-4672
- Bemerkung
- (Grabstättenverwaltung)
- friedhofsverwaltung@cottbus.de
Barrierefreiheit
Aufzug vorhanden: Keine Angabe
Rollstuhlgerecht: Keine Angabe
-
Formulare
schriftlicher Antrag bzw. schriftliche Information
Download
-
Ausführliche Beschreibung
Auf Antrag bei der Friedhofsverwaltung können Sie das Nutzungsrecht für eine Grabstelle an eine andere Person übertragen bzw. von einer anderen Person übernehmen.
Falls Sie per Rechtsnachfolge das Nutzungsrecht erhalten, informieren Sie die Friedhofsverwaltung darüber.
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Voraussetzungen
Nutzungsrechte an Grabplätzen sind nicht gesetzlich geregelt. Sie bestimmen sich nach der Friedhofssatzung der Gemeinde.
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Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der Friedhofsverwaltung.
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Gebühren
Mit der Übertragung des Nutzungsrechtes geht auch die Gebührenpflicht an den neuen Nutzungsberechtigten über. Die Gebühren sind in der kommunalen Friedhofssatzung geregelt.
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Ablauf
Den Verfahrensablauf erfragen Sie bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.
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Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer erfragen Sie bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.
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Fristen
keine
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Zuständigkeit
kommunale Friedhofsverwaltung
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Rechtsgrundlage(n)
kommunale Friedhofssatzungen
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz