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Geburtsurkunde beantragen

Ihnen liegt Ihre Geburtsurkunde nicht vor, Sie benötigen diese jedoch zum Beispiel für eine Eheschließung oder für eine andere Amtshandlung? Dann können Sie die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen.

Ihre zuständige Stelle

Standesamt

Straße:
Technisches Rathaus, Karl-Marx-Str. 67
PLZ Ort:
03044 Cottbus/Chóśebuz
  • Ausführliche Beschreibung

    Nach der Geburt muss jedes Kind in Deutschland im Geburtenregister registriert werden. Nach dieser Registrierung können Sie zusätzlich die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen. Diese beweist die Geburt des Menschen und enthält Angaben zu Ort und Zeitpunkt der Geburt sowie zum Vor- und Familiennamen. Im Regelfall enthält sie außerdem Angaben zum Geschlecht und zu den Eltern des Menschen.

    Sie benötigen eine Geburtsurkunde in verschiedenen Zusammenhängen im Verlauf Ihres Lebens. Zur Verwendung im Ausland kann sie auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden. Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.

    Sie können sich eine (internationale) Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat. In Bundesländern, in denen ein zentraler Registerverbund besteht, können Sie die Geburtsurkunde auch bei jedem anderen Standesamt des dortigen Registerverbunds erhalten.

  • Voraussetzungen

    Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Geburtsurkunden können daher nur ausgestellt werden

    • für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht

    sowie deren

    • Ehegatten,
    • Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes),
    • Vorfahren und Abkömmlinge (etwa Eltern oder Großeltern sowie die Kinder und Enkel),
    • Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Geburtsurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).

    Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz

    Die Abholung der Urkunden kann durch Persönliche Vorsprache erfolgen. Dazu ist die Vorlage eines Personaldokuments erforderlich.
    Urkunden und Abschriften können Sie auch per Brief, per Fax oder per E-Mail beantragen. Hierbei ist eine Kopie des Personaldokuments beizufügen. Nutzer von online-Diensten müssen diese Kopie ebenfalls zusätzlich übersenden. Hierzu werden Sie von uns per Email nach der Bestellung aufgefordert. Sie können die Unterlagen aber auch zeitgleich mit Ihrer Bestellung per Brief, FAX 0355612 13 3370 oder per Email an Standesamt@cottbus.de übersenden.
    OHNE VORLAGE bzw. Kopie des Personaldokuments erfolgt hier KEINE BEARBEITUNG! Bei der Nutzung fremder online-Dienste entstehen höhere Kosten.

  • Erforderliche Unterlagen

    Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen:

    • Ihren Personalausweis, Reisepass oder eID (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie)
    • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin:
      • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
      • deren Personalausweis (Original oder beglaubigte Kopie beziehungsweise eID) oder
      • Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und
      • den Personalausweis,  Reisepass oder eID des Vertreters oder der Vertreterin
    • für andere Personen:
      • gegebenenfalls einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses
  • Gebühren

    Land Brandenburg:

    Es werden Kosten erhoben nach den Tarifstellen 12.4.1 und 12.4.4 der Anlage zur Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Kommunales (Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales - GebOMIK)

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz

    pro Urkunde: 15,00 € für jede weitere Ausfertigung dieser Urkunde, die im gleichen Arbeitsgang hergestellt wird: 7,50 €

  • Ablauf

    Persönliche Beantragung

    • Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
    • Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vor.
    • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.
    • Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie bestellen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

    Beantragung per Post oder Telefax

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde aus dem Geburtenregister auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
    • Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
      • Name, Vorname
      • Geburtsdatum und -ort
      • Name, Vorname der Eltern
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei.
    • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid, sofern Sie nicht bereits zuvor die Gebühren beglichen haben.
  • Zuständigkeit

    Für den Geburtsort zuständiges Standesamt

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz

    Standesamt@cottbus.de

    Telefon

    Tel.: 0355 612 3370 oder 612 3365

    Fax

    0355 612 13 3370 oder 0355 612 13 3365

  • Rechtsgrundlage(n)
  • Rechtsbehelf
    • Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht
  • Hinweise
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz

    Personen, die nicht in Cottbus geboren wurden, erfahren hier die Anschriften anderer Standesämter. Wir helfen auch bei Urkundenanforderungen aus den ehemaligen Ostgebieten (jetziges Polen etc.)

  • Fachlich freigegeben durch

    Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

  • Fachlich freigegeben am
    21.11.2022