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Sterbeurkunde eines Familienmitglieds beantragen
Wenn eines Ihrer Familienmitglieder verstorben ist, können Sie eine Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt beantragen.
Ihre zuständige Stelle
Standesamt
- Straße:
- Technisches Rathaus, Karl-Marx-Str. 67
- PLZ Ort:
- 03044 Cottbus/Chóśebuz
-
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Kontakt
- Telefon
- +49 355 612-3368
- Telefon
- +49 355 612-3367
- standesamt@cottbus.de
- WWW Adresse
- https://www.cottbus.de/standesamt
Barrierefreiheit
Aufzug vorhanden: Keine Angabe
Rollstuhlgerecht: Keine Angabe
-
Ausführliche Beschreibung
Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. Jeder Sterbefall muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat.
Sie können die Sterbeurkunde als Familienmitglied im Todesfall beantragen und nach der Sterbefallregistrierung im Sterberegister ausgestellt bekommen.
Wichtig kann die Sterbeurkunde beispielsweise sein für:
- die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung),
- die Nachlassabwicklung sowie
- die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.
Die Sterbeurkunde können Sie beim zuständigen Standesamt beantragen.
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Voraussetzungen
- Sie sind die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner oder
- Sie sind die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft oder
- Sie sind Vorfahrin oder Vorfahr beziehungsweise Abkömmling der verstorbenen Person oder
- Sie sind Schwester oder Bruder mit berechtigtem Interesse oder
- Sie sind Teil der näheren Verwandtschaft, beispielsweise Tante und Onkel, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
- Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
Jeder Sterbefall ist spätestens an dem auf den Todestag folgenden Werktag (der Samstag gilt nicht als Werktag) anzuzeigen. Bei einem Sterbefall im Krankenhaus wird die Sterbefallanzeige von dort an uns übergeben. Ist der Angehörige zu Hause verstorben, benachrichtigen Sie bitte Ihren Hausarzt oder den Notarzt. In der Regel erledigt ein von Ihnen beauftragtes Bestattungsinstitut alle notwendigen Formalitäten.
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Erforderliche Unterlagen
- für nahe Verwandte:
- Verwandtschaftsnachweis, wie beispielsweise
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- Ausweis oder Reisepass
- Verwandtschaftsnachweis, wie beispielsweise
- für Geschwister der verstorbenen Person:
- Nachweis über die Verwandtschaftsbeziehung
- Nachweis des berechtigten Interesses, wie zum Beispiel Familien- oder Ahnenforschung
- Ausweis oder Reisepass
- bei Abholung durch eine Vertretung:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
- deren Ausweis oder Reisepass und
- den eigenen Ausweis oder Reisepass
- für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
- Nachweis des rechtlichen Interesses, wie zum Beispiel
- Erbschein
- Grundbuchauszug
- Ausweis oder Reisepass
- Nachweis des rechtlichen Interesses, wie zum Beispiel
- für nahe Verwandte:
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Gebühren
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
Die Beurkundung des Sterbefalles ist gebührenfrei.
Für die Ausstellung von Sterbeurkunden für den weiteren Bedarf sind folgende Gebühren zu entrichten: erste Urkunde / auch internationale Urkunde: 10,00 bis 15,00 Euro jede weitere, zum gleichen Zeitpunkt beantragte Urkunde 7,50 Euro -
Fristen
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
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Zuständigkeit
Das Standesamt, das den Sterbefall beurkundet hat.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
Standesamt@cottbus.de
Telefon0355 612 3361 oder 3362
Fax
0355 612 13 3361 oder 0355 612 13 3362
- Rechtsgrundlage(n)
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Rechtsbehelf
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem zuständigen Amtsgericht
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Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
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Fachlich freigegeben am
24.10.2022;05.05.2017