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Hundesteuer Festsetzung
Wer ist für die Festsetzung der Hundesteuer zuständig?
Ihre zuständige Stelle
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Ausführliche Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
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Ablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
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Hinweise
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.