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Hundesteuer Festsetzung
Wer ist für die Festsetzung der Hundesteuer zuständig?
Ihre zuständige Stelle
Fachbereich 20 - Finanzmanagement
- Straße:
- Neumarkt 5
- PLZ Ort:
- 03046 Cottbus/Chóśebuz
-
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Kontakt
- Telefon
- +49 355 612-2215
- Bemerkung
- (Petra Ramsch, Fachbereichsleiterin Finanzmanagement)
- Fax
- +49 355 612-132204
- kaemmerei@cottbus.de
- WWW Adresse
- https://www.cottbus.de/finanzmanagement
Öffnungszeiten
Stadtkasse - Möglichkeit der Bareinzahlung:
- Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr
- Donnerstag: 13:00 - 17:30 Uhr
Steuerliche Angelegenheiten
- Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr
- Donnerstag: 13:00 - 18:00 Uhr
Barrierefreiheit
Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja
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Formulare
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Ausführliche Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
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Erforderliche Unterlagen
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
1. Hundesteueranmeldung
Folgende Unterlagen sind zur Anmeldung mitzubringen:
• Kaufvertrag bzw. Überlassungsvertrag
• ggf. Impfausweis
• Personaldokument bzw. Vollmacht des Hundehalters
• Einkommensnachweise aller Haushaltsangehörigen bei Beantragung einer Steuerbefreiung/Ermäßigung
• bei Jagdausübungsberechtigten: Nachweis der Jagdausübungsberechtigung in der Stadt Cottbus/Chóśebuz und Nachweis der Brauchbarkeitsprüfung
• bei Hunden aus dem Tierheim der Stadt Cottbus/Chóśebuz. = Überlassungsvertrag vom Tierheim2. Hundesteuerabmeldung
Die Abmeldung des Hundes muss innerhalb von 2 Wochen schriftlich oder persönlich im Fachbereich Finanzmanagement erfolgen. Die Steuerpflicht endet dann zum Ende des Kalendermonats, in dem der Hund abgegeben wurde oder verstorben ist. Gleiches gilt bei einem Wegzug aus Cottbus/Chóśebuz.
Folgende Unterlagen sind zur Abmeldung mitzubringen:
• Hundesteuermarke
• Kaufvertrag bzw. Überlassungsvertrag
• Personaldokument bzw. Vollmacht des Hundehalters
• gegebenenfalls tierärztliche Bescheinigung -
Gebühren
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
Steuersätze pro Jahr:
- erster Hund 72,- €
- jeder weitere Hund 108,- €
- gefährliche Hunde 270,- € je Hund
In bestimmten Einzelfällen können Steuerermäßigungen oder -befreiungen gelten.
Bei Verlust der Hundesteuermarke kann gegen ein Entgelt eine neue Marke beim Fachbereich Finanzmanagement erworben werden.
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Ablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
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Fristen
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
Ein Hund muss innerhalb von zwei Wochen, nach dem er aufgenommen wurde, angemeldet werden. Die Steuerpflicht entsteht mit Beginn des Kalendermonats der auf die Aufnahme folgt.
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Zuständigkeit
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
Bereich Steuern
Telefon: 0355 612-2278
E-Mail: hundesteuer@cottbus.de
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Rechtsgrundlage(n)
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
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Hinweise
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.