Verwaltungsleistungen suchen

 

Bitte geben Sie einen Ort (oder Postleitzahl) an, in dem Sie die Leistung suchen.

 
Bitte geben Sie einen Ort (oder Postleitzahl) an, in dem Sie die Leistung suchen.
Ort suchen

Hundesteuer Festsetzung

Wer ist für die Festsetzung der Hundesteuer zuständig?

Ihre zuständige Stelle

Fachbereich 20 - Finanzmanagement

Straße:
Neumarkt 5
PLZ Ort:
03046 Cottbus/Chóśebuz
  • Formulare
  • Ausführliche Beschreibung

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

  • Erforderliche Unterlagen
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz

    1. Hundesteueranmeldung 

    Folgende Unterlagen sind zur Anmeldung mitzubringen:
    •    Kaufvertrag bzw. Überlassungsvertrag
    •    ggf. Impfausweis 
    •    Personaldokument bzw. Vollmacht des Hundehalters
    •    Einkommensnachweise aller Haushaltsangehörigen bei Beantragung einer Steuerbefreiung/Ermäßigung
    •    bei Jagdausübungsberechtigten: Nachweis der Jagdausübungsberechtigung in der Stadt Cottbus/Chóśebuz und Nachweis der Brauchbarkeitsprüfung
    •    bei Hunden aus dem Tierheim der Stadt Cottbus/Chóśebuz.  = Überlassungsvertrag vom Tierheim      

    2. Hundesteuerabmeldung 

    Die Abmeldung des Hundes muss innerhalb von 2 Wochen schriftlich oder persönlich im Fachbereich Finanzmanagement erfolgen. Die Steuerpflicht endet dann zum Ende des Kalendermonats, in dem der Hund abgegeben wurde oder verstorben ist. Gleiches gilt bei einem Wegzug aus Cottbus/Chóśebuz. 

    Folgende Unterlagen sind zur Abmeldung mitzubringen:
    •   Hundesteuermarke
    •   Kaufvertrag bzw. Überlassungsvertrag
    •   Personaldokument bzw. Vollmacht des Hundehalters
    •   gegebenenfalls tierärztliche Bescheinigung

  • Gebühren

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz

    Steuersätze pro Jahr:

    • erster Hund 72,- €
    • jeder weitere Hund 108,- € 
    • gefährliche Hunde 270,- €  je Hund

    In bestimmten Einzelfällen können Steuerermäßigungen oder -befreiungen gelten. 

    Bei Verlust der Hundesteuermarke kann gegen ein Entgelt eine neue Marke beim Fachbereich Finanzmanagement erworben werden.

  • Ablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

  • Fristen
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz

    Ein Hund muss innerhalb von zwei Wochen, nach dem er aufgenommen wurde, angemeldet werden. Die Steuerpflicht entsteht mit Beginn des Kalendermonats der auf die Aufnahme folgt.

  • Zuständigkeit
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz

    Bereich Steuern

    Telefon: 0355 612-2278

    E-Mail: hundesteuer@cottbus.de

  • Rechtsgrundlage(n)
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
  • Hinweise

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.