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Hafenbehördliche Genehmigungen
Veranstaltungen, die am oder im Wasser (Hafengebiet) stattfinden, müssen vorab durch das Hafenamt genehmigt werden.
Ihre zuständige Stelle
Zu dem von Ihnen ausgewählten Ort liegen noch keine Informationen zur zuständigen Stelle vor.
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Formulare
Anträge können formlos gestellt werden.
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Ausführliche Beschreibung
Veranstaltungen am oder im Wasser (Hafengebiet) bedürfen einer vorherigen Genehmigung.
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Gebühren
Im Einzelfall können Gebühren erhoben werden. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Hafenbehörde.
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Fristen
Es wird empfohlen, Genehmigungen für Veranstaltungen frühestmöglich zu beantragen.
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Weitere Ansprechpunkte
An die örtlichen Hafenbehörden (Hafenamt).
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Rechtsgrundlage(n)
Landesverordnung für die Häfen in Schleswig-Holstein (Hafenverordnung - HafVO).