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Hafenbehördliche Genehmigungen

Veranstaltungen, die am oder im Wasser (Hafengebiet) stattfinden, müssen vorab durch das Hafenamt genehmigt werden.

Ihre zuständige Stelle

Zu dem von Ihnen ausgewählten Ort liegen noch keine Informationen zur zuständigen Stelle vor.

  • Formulare

    Anträge können formlos gestellt werden.


  • Ausführliche Beschreibung

    Veranstaltungen am oder im Wasser (Hafengebiet) bedürfen einer vorherigen Genehmigung.

  • Gebühren

    Im Einzelfall können Gebühren erhoben werden. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Hafenbehörde.

  • Fristen

    Es wird empfohlen, Genehmigungen für Veranstaltungen frühestmöglich zu beantragen.

  • Weitere Ansprechpunkte

    An die örtlichen Hafenbehörden (Hafenamt).

  • Rechtsgrundlage(n)

    Landesverordnung für die Häfen in Schleswig-Holstein (Hafenverordnung - HafVO).