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Adoption eines deutschen Kindes

Wurde Ihr Kind in Deutschland geboren und haben Sie es im Inland adoptiert? Nach Abschluss des Adoptionsverfahrens vor dem Familiengericht erfolgt automatisch die Beurkundung im...

Ihre zuständige Stelle

Fachbereich 51 - Jugendamt

Straße:
Technisches Rathaus, Karl-Marx-Str. 67
PLZ Ort:
03044 Cottbus/Chóśebuz
  • Ausführliche Beschreibung

    Wurde Ihr Kind in Deutschland geboren und haben Sie es im Inland adoptiert? Nach Abschluss des Adoptionsverfahrens vor dem Familiengericht erfolgt automatisch die Beurkundung im Geburtenregister.

    Wenden Sie sich bitte an Ihre örtlich zuständige Adoptionsvermittlungsstelle.

    Hinweis: Sie können neue Geburtsurkunden beziehungsweise neue beglaubigte Ausdrucke aus dem Geburtenregister beantragen. Haben Sie Ihr Kind im Ausland adoptiert, müssen Sie die Beurkundung in Deutschland beantragen. Detaillierte Informationen erhalten Sie in der Verfahrensbeschreibung "Adoption eines ausländischen Kindes“.

  • Voraussetzungen

    - Gesundheit (gute körperliche, geistige und seelische Verfassung)

    - keine kindeswohlgefährdenden Vorstrafen

    - stabile Partnerschaft

    - unterstützendes Netzwerk/soziales Umfeld

    - gesicherte wirtschaftliche Verhältnisse

    - Lebenszufriedenheit/reflektierte Persönlichkeit

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
    •  behördliches Führungszeugnis
    • Schufa Auskunft
  • Erforderliche Unterlagen
    • Antrag, Fragebogen der Adoptionsvermittlungsstelle,
    • Lebensbeschreibung,
    • Fotos der Bewerberinnen/Bewerber,
    • Polizeiliches Führungszeugnis,
    • Geburtsurkunde (beglaubigte Abschrift),
    • Heirats- und ggf. Scheidungsurkunde,
    • Ärztliches Attest vom Hausarzt oder Amtsarzt (ggf. zusätzlich ein fachärztliches Gutachten),
    • Verdienst- und Vermögensnachweise

    u.a.

  • Gebühren

    Das Verfahren ist kostenfrei.

    Gebühren und Auslagen entstehen bei der Beantragung von Unterlagen wie u.a. das Führungszeugnis.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
    • Notargebühren beim Antrag auf Adoption durch die Annehmenden
  • Ablauf

    Das Familiengericht, das die Adoption ausgesprochen hat, sendet seinen Beschluss an das Standesamt des Geburtsortes Ihres Adoptivkindes.
     
    Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin ergänzt das Geburtenregister und leitet die Informationen an folgende Standesämter weiter:

    • das Standesamt, das die Geburtseinträge für die leiblichen Eltern des Kindes führt
    • das Standesamt, das die Geburtseinträge für die Adotiveltern führt
    • das Standesamt, das den Eheeintrag für das Kind führt, wenn sich der Name des Kindes geändert hat
      Hinweis: Gleich wird verfahren, wenn ein deutsches Familiengericht eine Auslandsadoption von einer schwachen in eine starke Adoption umwandelt. Detaillierte Informationen erhalten Sie in der Verfahrensbeschreibung "Adoption eines ausländischen Kindes - Umwandlung einer schwachen in eine starke Adoption beantragen".

    Das Geburtenregister enthält sowohl über die leiblichen als auch die Adoptiveltern Daten. So kann es beispielsweise nicht zu einer Heirat mit Geschwistern kommen. Eine Geburtsurkunde weist dagegen nur die aktuellen Verhältnisse nach.

  • Bearbeitungsdauer

    In den meisten Fällen benötigt das Standesamt für die Beurkundung 1 bis 2 Tage nach Eingang des Adoptionsbeschlusses.

  • Zuständigkeit

    Das Standesamt des Geburtsortes Ihres Adoptivkindes

    örtlich zuständige Adoptionsvermittlungsstelle

    zuständige Zentrale Adoptionsstelle

    anerkannte Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
    Adoptionsvermittlungsstelle des Landkreises Spree- Neiße/ Wokrejs Sprjewja-Nysa und der Stadt Cottbus/Chóśebuz
    Anschrift
    Jugendamt
    Karl-Marx-Str. 67
    03044 Cottbus
    Lage (Stadtkarte)
     
    Ansprechpartnerin der Adoptionsstelle für den Landkreis Spree-Neiße: Katrin Coumont
    E-Mail-Adresse
    Telefon
    0355 612-3645
    Ansprechpartnerin der Adoptionsstelle für die Stadt Cottbus/Chóśebuz: Stefanie Selle
    E-Mail-Adresse
    Telefon
    0355 612-3574
  • Rechtsgrundlage(n)

    AdVermiG, BGB, FamFG, EGBG, GG

  • Hinweise
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz

    Zum 01.11.2021 hat die gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle der Stadt Cottbus/Chóśebuz und des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa ihre Arbeit aufgenommen. Mit dem Zusammenschluss der Arbeitsbereiche Adoption beider Gebietskörperschaften ist die Hoffnung verknüpft, die Chancen für Adoptionsvermittlung zu erhöhen.

  • Fachlich freigegeben durch

    Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

  • Fachlich freigegeben am
    29.03.2019