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Adoption eines ausländischen Kindes
Möchten Sie ein Kind aus dem Ausland adoptieren? Dann sollten Sie im Vorfeld die Anerkennung einer solchen Adoption im Inland klären. Nach der Auslandsadoption bleibt die...
Ihre zuständige Stelle
Fachbereich 51 - Jugendamt
- Straße:
- Technisches Rathaus, Karl-Marx-Str. 67
- PLZ Ort:
- 03044 Cottbus/Chóśebuz
-
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Kontakt
- Telefon
- +49 355 612-3515
- Bemerkung
- (Andrè Schneider Fachbereichsleiter Jugendamt)
- jugendamt@cottbus.de
- WWW Adresse
- https://www.cottbus.de/jugendamt
Barrierefreiheit
Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja -
Weitere zuständige Stellen
-
Standesamt
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- Straße:
- Technisches Rathaus, Karl-Marx-Str. 67
- PLZ Ort:
- 03044 Cottbus/Chóśebuz
- Telefon
- +49 355 612-3368
- Telefon
- +49 355 612-3367
- standesamt@cottbus.de
- WWW Adresse
- https://www.cottbus.de/standesamt
Barrierefreiheit
Aufzug vorhanden: -
Rollstuhlgerecht: -
-
Standesamt
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Ausführliche Beschreibung
Möchten Sie ein Kind aus dem Ausland adoptieren? Dann sollten Sie im Vorfeld die Anerkennung einer solchen Adoption im Inland klären. Nach der Auslandsadoption bleibt die ausländische Geburtsurkunde Ihres Adoptivkindes gültig. Als Adoptiveltern können Sie dennoch zusätzlich eine Beurkundung im Geburtenregister in Deutschland beantragen, wenn das Kind durch die Adoption die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt hat.
Wenden Sie sich bitte an Ihre örtlich zuständige Adoptionsvermittlungsstelle, an die zuständige Zentrale Adoptionsstelle oder eine anerkannte Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft.
Hinweis: Entscheidet ein deutsches Gericht über eine Adoption, nimmt dieses auch die Beurkundung vor. Das Gleiche gilt auch, wenn ein deutsches Familiengericht eine Auslandsadoption von einer schwachen in eine starke Adoption umwandelt.Detaillierte Informationen erhalten Sie in der Verfahrensbeschreibung "Adoption eines ausländischen Kindes - Umwandlung einer schwachen in eine starke Adoption beantragen".
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Voraussetzungen
Siehe Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung , in der geltenden Fassung, BAGLJÄ
- Gesundheit (gute körperliche, geistige und seelische Verfassung)
- keine kindeswohlgefährdenden Vorstrafen
- stabile Partnerschaft
- unterstützendes Netzwerk/soziales Umfeld
- gesicherte wirtschaftliche Verhältnisse
- Lebenszufriedenheit/reflektierte Persönlichkeit
- Bezug/Verbundenheit zum Herkunftsland/zur Kultur
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
- behördliches Führungszeugnis
- Schufa Auskunft
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Erforderliche Unterlagen
- sämtliche Unterlagen, die im Herkunftsland für die Adoption erforderlich waren
- ggf. Beschluss nach Adoptionswirkungsgesetz
Hinweis: Sie benötigen ausländische Urkunden mit Überbeglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung.
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Gebühren
- Fortschreibung der Personenstandsregister am Standesamt des Wohnsitzes: kostenlos
- Beurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt: kostenpflichtig
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
- Notargebühren beim Antrag auf Adoption durch die Annehmenden
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Ablauf
Sie müssen die Beurkundung der Geburt Ihres im Ausland geborenen Kindes beim Standesamt Ihres Wohnsitzes beantragen. Hier können Sie gleichzeitig den Antrag auf eine neue Geburtsurkunde stellen.
Das Standesamt trägt die Geburt und Sie als Adoptiveltern im Personenstandsregister ein.
Hinweis: Das Standesamt, das die Beurkundung der Geburt Ihres im Ausland geborenen Kindes vornimmt, informiert automatisch andere Standesämter. -
Zuständigkeit
Das Standesamt Ihres Wohnsitzes
örtlich zuständige Adoptionsvermittlungsstelle
zuständige Zentrale Adoptionsstelle
anerkannte Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
Adoptionsvermittlungsstelle des Landkreises Spree- Neiße/ Wokrejs Sprjewja-Nysa und der Stadt Cottbus/ChóśebuzAnschriftJugendamt
Karl-Marx-Str. 67
03044 CottbusLage (Stadtkarte)Ansprechpartnerin der Adoptionsstelle für den Landkreis Spree-Neiße: Katrin CoumontE-Mail-AdresseTelefon0355 612-3645Ansprechpartnerin der Adoptionsstelle für die Stadt Cottbus/Chóśebuz: Stefanie SelleE-Mail-AdresseTelefon0355 612-3574 -
Rechtsgrundlage(n)
- Adoptionswirkungsgesetz (AdWirkG)
- Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG)
- § 36 Personenstandsgesetz (PStG) (Geburten und Sterbefälle im Ausland)
- § 27 Personenstandsgesetz (PStG) (Feststellung und Änderung des Personenstandes, sonstige Fortführung)
- Gesetz zur Ausführung des Haager Übereinkommens (HAÜ)
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
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Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
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Fachlich freigegeben am
29.03.2019