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Führungszeugnis Erteilung erweitert

Wozu dient ein erweitertes Führungszeugnis und wie beantrage ich es?

Ihre zuständige Stelle

Stadtbüro

Straße:
Technisches Rathaus, Karl-Marx-Str. 67
PLZ Ort:
03044 Cottbus/Chóśebuz
  • Formulare

    Bitte stellen Sie einen schriftlichen Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses.


  • Ausführliche Beschreibung

    Das erweiterte Führungszeugnis kann über Personen erteilt werden, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen. Es dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen. Im Interesse eines effektiven Kinder- und Jugendschutzes werden in das erweiterte Führungszeugnis sexualstrafrechtliche Verurteilungen auch im niedrigen Strafbereich aufgenommen. Damit gibt es dem Arbeitgeber in weit größerem Umfang Auskunft darüber, inwieweit Stellenbewerber wegen bestimmter Sexualdelikte an Kindern und Jugendlichen oder wegen der ebenfalls besonders relevanten Straftatbestände der Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht und der Misshandlung von Schutzbefohlenen vorbestraft sind.

    Das erweiterte Führungszeugnis enthält insbesondere auch:

    • Erstverurteilungen unter 90 Tagessätzen Geldstrafe,
    • Erstverurteilungen unter 3 Monaten Freiheitsstrafe.

    Ein erweitertes Führungszeugnis ist auf Antrag zu erteilten, wenn dies in gesetzlichen Bestimmungen unter Bezugnahme auf §30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorgesehen ist oder wenn das Führungszeugnisses

    • für die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe),
    • eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung von Minderjährigen oder
    • für eineTätigkeit mit vergleichbaren Kontaktmöglichkeiten zu Minderjährigen
      benötigt wird.
       

    Beispiele: Lehrer in Privatschulen, Bademeister, Schulbusfahrer, Erzieher in Kindergärten, Kinder- oder Jugendheimen, Pflegepersonen für die Kindertages- und Vollzeitpflege, Jugendsporttrainer, Leiter von Kinder- und Jugendfreizeitgruppen usw.

    Antragsteller können das erweiterte Führungszeugnis mit entsprechender Bestätigung für sich bekommen oder zur Vorlage bei einer Behörde beantragen. Im letzteren Fall wird es in der Regel unmittelbar an die anfordernde Behörde übersandt. Dazu ist die Anschrift der Behörde und das Aktenzeichen erforderlich.

  • Voraussetzungen
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
    • Vollendung des 14. Lebensjahres und
    • Haupt- oder Nebenwohnung in Cottbus
    • bei Geschäftsunfähigen ist nur der gesetzliche Vertreter antragsberechtigt
    • in jedem Fall ist eine persönliche Antragstellung erforderlich
    • Vorlage schriftlicher Antrag vom Verein/Arbeitgeber etc., dass ein erweitertes Führungszeugnis benötigt wird
    • in der Regel werden erweiterte Führunszeugnisse für die Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger benötigt
  • Erforderliche Unterlagen

    Ergänzend ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs.1 BZRG vorliegen.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
    • Personalausweis
    • Reisepass
    • ggf. Geburtsurkunde bzw. Abstammungsurkunde
  • Gebühren

    13,00 Euro

  • Fristen

    Die Bearbeitungszeit beträgt bei den meisten Behörden zwischen 1 und 2 Wochen.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
    • Führungszeugnis wird bis zu 3 Monate nach Ausstellungsdatum allgemein anerkannt
  • Zuständigkeit
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz

    stadtbuero@cottbus.de (Stadtbüro)
    Buergerservice@cottbus.de (Fachbereich Bürgerservice)

  • Rechtsgrundlage(n)
  • Hinweise
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
    • Die Ausstellung des Führungszeugnisses erfolgt beim Bundeszentralregister in Bonn.
    • Das erweiterte Führungszeugnis wird an die im Melderegister angegebene Privatadresse des Antragstellers gesandt.
    • Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde benötigt, erfolgt die Zusendung des Führungszeugnisses direkt an die Behörde.
      • Bei der Beantragung wird zusätzlich die Adresse der Behörde, der Verwendungszweck und ggf. der dortige Ansprechpartner benötigt.
      • Eine vorherige Einsichtnahme in das Führungszeugnis (nur, wenn Eintragungen enthalten sind) ist beim Amtsgericht möglich.
    • Ein Formular zur "Aufforderung zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnis gem. § 30a Abs. 2 Bundeszentralregistergesetz" ist unter "Weitere Informationen" abrufbar.
    • Die schriftliche Anforderung muss ausgefüllt mit den Daten der antragstellenden Person und der auffordernden Stelle vorgelegt werden.