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Flurstück Bildung durch Zusammenlegung
Wie können mehrere Einzelgrundstücke zu einem neuen Gesamtgrundstück zusammengelegt werden?
Ihre zuständige Stelle
Fachbereich 62 - Geoinformation und Liegenschaftskataster
- Straße:
- Karl-Marx-Str. 67
- PLZ Ort:
- 03046 Cottbus/Chóśebuz
-
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Kontakt
- Telefon
- +49 355 612-4215
- Bemerkung
- (Maria Koslowski, Fachbereichsleiterin Geoinfomation und Liegenschaftskataster)
- vermessungsamt@cottbus.de
- WWW Adresse
- https://www.cottbus.de/geoinformation
Barrierefreiheit
Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja
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Ausführliche Beschreibung
Aus mehreren Flurstücke eines Grundstücks im Sinne des Grundbuchs entsteht ein oder mehrere neue Flurstücke.
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Voraussetzungen
Die Flurstücksverschmelzung wird auf Antrag oder von Amts wegen ausgeführt. Anträge können von Grundstückseigentümern oder von Inhabern eines grundstücksgleichen Rechts gestellt werden. Mit deren Zustimmung kann auch ein anderer den Antrag stellen.
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Gebühren
Es werden Gebühren nach der Vermessungsgebührenordnung erhoben.
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Ablauf
Nach Antragstellung erfolgt die Verschmelzung entweder im Zuge einer Liegenschaftsvermessung oder isoliert im Liegenschaftskataster.
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Bearbeitungsdauer
1-6 Monate
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Zuständigkeit
Katasterbehörde des Landkreises / kreisfreien Stadt, Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
- Rechtsgrundlage(n)
- Weitere Informationen
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Fachlich freigegeben durch
Ministerium des Innern und für Kommunales
des Landes Brandenburg -
Fachlich freigegeben am
26.04.2019